Mietreform in Österreich: Schutz vor Preissprüngen und mehr Planungssicherheit

Österreich -

Die größte Mietrechtsreform in Österreich seit rund 20 Jahren nimmt Fahrt auf: Ab dem 1. Jänner 2026 soll das neue Mietpaket in Kraft treten. Ziel ist es, Mieter:innen vor extremen Preissprüngen zu schützen und gleichzeitig für Vermieter:innen Transparenz und Planungssicherheit zu schaffen. Die zweiwöchige Begutachtungsfrist läuft noch bis zum 10. Oktober 2025.

Mietpaket für leistbares Wohnen geht in Begutachtung.

Mietpreisbremse soll Mieter:innen entlasten

Vizekanzler und Wohnminister Babler betont die Notwendigkeit der Reform: „Die Preisentwicklung bei Lebensmitteln, Energie und hohen Wohnkosten setzt viele Menschen unter Druck. Diese Last wollen wir ihnen von den Schultern nehmen. Wir haben die Mieterhöhungen für 2025 gestoppt und sie nun auch für die kommenden Jahre gedeckelt.“

Er ergänzt: „Die Mietpreisbremse gilt nun auch für den bisher ungeregelten Markt. Damit werden Mieter:innen nie wieder mit derartigen Preissprüngen wie in der Vergangenheit konfrontiert. Gleichzeitig schaffen wir mit längeren Befristungen mehr Sicherheit und Stabilität.“

Zahlen verdeutlichen Handlungsbedarf

Die Mieten in Österreich sind seit 2010 stark gestiegen: Während die Preise in der Eurozone im Schnitt um 23,5 Prozent zunahmen, stiegen die österreichischen Mieten um über 70 Prozent, bei Privatmieten sogar um 80 Prozent. Das Mietpaket setzt hier klare Regeln, um künftige Preissprünge einzudämmen.

Kernpunkte des Mietpakets

1. Mietpreisbremse für alle Mietverträge

  • Gemeinsame Regeln für fast alle Mietverträge werden geschaffen.
  • Ab 2026 dürfen Mieten nur einmal jährlich erhöht werden.
  • Bei einer Inflation über drei Prozent darf der übersteigende Teil nur noch zur Hälfte weitergegeben werden.
  • Beispiel: Bei sechs Prozent Inflation darf die Miete maximal um 4,5 Prozent steigen.
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2. Verlängerung der bestehenden Mietpreisregeln

  • Richtwert- und Kategoriemieten dürfen 2026 nur um ein Prozent steigen, 2027 um zwei Prozent.

  • Die Regelung wird auch auf Mieten nach „angemessenem Mietzins“ ausgeweitet.

  • Ab 2028 gilt im geregelten Bereich dieselbe Regelung wie im ungeregelten.

3. Verlängerung der Mindestbefristung

  • Neu abgeschlossene oder erneuerte Mietverträge müssen künftig mindestens fünf Jahre laufen (statt drei Jahre).

  • Ziel: den Trend zu kurzen Befristungen entschärfen und langfristige Planungssicherheit schaffen.

  • Aktuell sind bereits drei von vier neu abgeschlossenen Privatmietverträgen befristet.

Schritt in Richtung leistbares Wohnen

Mit dem Mietpaket greift die Bundesregierung erstmals auch in den bisher ungeregelten Mietmarkt ein. Ziel ist es, leistbares Wohnen zu sichern, extreme Mietsteigerungen zu verhindern und sowohl Mieter:innen als auch Vermieter:innen mehr Sicherheit zu geben.