Mindestrentnerin mit Erwachsenenvertreter stand vor 17.000 Euro Schulden: Hilfe durch AK-Konsumentenschutz

Kärnten -

Eine „besachwaltete“ Kärntnerin, die inzwischen mit Mindestrente ihr Leben bestreitet, stand mit einer anfangs ausstehenden Bankforderung von 6.000 Euro nach rund 13 Jahren vor einem Schuldenberg von mehr als 17.000 Euro. Die Konsumentenschützer der AK Kärnten verhalfen der Frau zu einer Forderungsausbuchung seitens der Bank.


Kontokündigung und Forderung: Ein Fall mit langer Vorgeschichte

Der Ausgangspunkt des Falles liegt Jahre zurück. 2011 erhält Frau O. einen eingeschriebenen Brief ihrer Hausbank zugestellt. Darin informiert das Geldinstitut die Kundin darüber, dass ihre Kontoverbindung – ein Girokonto – mit sofortiger Wirkung aufgekündigt und die offene Forderung in Höhe von rund 6.000 Euro fällig gestellt werde. „Schon Jahre davor, konkret 2003, wurde der Frau von Seiten des Gerichts ein Sachwalter zur Seite gestellt“, erklärt Herwig Höfferer, Konsumentenschützer der AK Kärnten, die Ausgangslage.

Mag. Herwig Höfferer (c) Helge Bauer

Letzte Chance zur Schuldentilgung: Bank droht mit Klage nach jahrelanger Forderung

Jahre vergingen und zuletzt hatte das Geldinstitut eine Inkassofirma damit betraut, die Außenstände einzubringen. „Mit der letzten Zahlungsaufforderung im Februar 2024 wurde der Mandantin zugleich die Klagsdrohung übermittelt“, so Höfferer. Im Auftrag der Bank forderte das Inkassobüro die Kundin auf, die „allerletzte Chance“ wahrzunehmen, ihre Schulden zu begleichen. Diese waren mit den Jahren – Verzugszinsen und Gebühren des Inkassobüros mit einberechnet – auf über 17.200 Euro angewachsen!

AK Kärnten setzt sich erfolgreich für verzweifelte Mindestrentnerin ein

Heuer wandte sich die verzweifelte Mindestrentnerin – deren Erwachsenenvertreter im Jahr 2023 verstorben war – an die AK, da sie ihre finanziellen Belange wieder selbst regeln durfte. „Der Inkassofirma und der Bank konnten wir plausibel darlegen, dass die Frau über kein Vermögen verfügt und als Mindestrentnerin ihren Lebensunterhalt mit dem Existenzminimum bestreitet und kein pfändbares Einkommen hat“, erklärt der Jurist. „Nach einigem Tauziehen folgte das Geldinstitut unserer Argumentation, die offene Forderung nicht weiterzuverfolgen. Das Inkassobüro wurde angewiesen, den Fall einzustellen und keine weiteren Forderungen zu stellen. Zur Erleichterung von Frau O. haben wir die Sache zu einem guten Ende gebracht!“

Expertenrat zu Bankforderungen: Vertrauen Sie auf die AK Kärnten

„Bei Fragen zu Bankforderungen beraten die Konsumentenschützerinnen und Konsumentenschützer der AK kompetent und umfassend“, so AK-Präsident Günther Goach abschließend. Telefonische Beratung Konsumentenschutz: 050 477-2000

Günther Goach (c) AK Kärnten/Gernot Gleiss