Neue Widerrufsfunktion ab 2026: Österreichischer Onlinehandel warnt vor Kosten und steigenden Retouren

Österreich -

Der heimische Onlinehandel sieht sich erneut vor großen Herausforderungen: Ab dem 19. Juni 2026 müssen Online-Shops in Europa eine verpflichtende Widerrufsfunktion integrieren. Die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) warnt, dass dies zu zusätzlichen Kosten, mehr Bürokratie und weiter steigenden Retouren führen könnte – insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen.

Das Bundesgremium des Versand-, Internet- und allgemeinen Handels der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) warnt als Branchenvertretung des heimischen Onlinehandels eindringlich vor einer Weiterführung der aktuellen europäischen Konsumentenschutzpolitik im Onlinehandel.

Rücktritt so einfach wie das Bestellen

Nach der aktuellen Rechtslage können Konsument:innen Verträge, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden, bereits jetzt innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Künftig müssen Online-Shops zusätzlich einen technisch integrierten Widerrufs-Button anbieten, der ähnlich einfach funktioniert wie der Bestell-Button. Wie genau diese Funktion technisch umgesetzt werden soll, bleibt bislang unklar. Fest steht nur: Die Kosten für die Umsetzung tragen die Onlinehändler:innen.

Überregulierung in einem ohnehin geschützten Bereich

„Mit der Widerrufsfunktion wird ein Bereich überreguliert, in dem Konsument:innen bereits jetzt weltweit den stärksten Schutz genießen“, erklärt Alexander Smuk, Berufsgruppenvorsitzender des Versand- und Internethandels der WKÖ. Bereits heute nutzen über 80 % der Konsument:innen regelmäßig ihr Widerrufsrecht. In Branchen wie Bekleidung wird fast jedes zweite Produkt zurückgeschickt. Die Folge: steigende Kosten, zunehmende Bürokratie und oft höhere Preise für Endkunden.

Wettbewerb verlagert sich auf Komfort und Service

„Es geht längst nicht mehr nur darum, wer das beste Produkt zum besten Preis bietet“, so Smuk. Vielmehr entscheidet das Gesamtpaket: längere Widerrufsfristen, kostenlose Retouren, Versand- und Haltbarkeitsgarantien. Gerade kleine und mittlere Händler:innen erfüllen diese Anforderungen häufig bereits deutlich über das gesetzliche Niveau hinaus. Die geplante Widerrufsfunktion stellt daher für viele Unternehmen eine zusätzliche Belastung dar. Smuk betont: „Der Widerruf muss weiterhin die Ausnahme bleiben. Wenn Vertragsabschluss und Rücktritt rechtlich gleichgestellt werden, entsteht für Unternehmer:innen ein rechtsfreier Selbstbedienungsladen, auf dessen Basis wirtschaftliche Entscheidungen kaum mehr planbar sind.“