Führerschein kann während der Ausbildung gemacht werden
Auch ist es nicht mehr erforderlich, den Führerschein schon vor der Grundausbildung zu haben, es genügt, wenn man ihn während der Ausbildung macht. Dabei werden sogar die Kosten übernommen – vorausgesetzt man absolviert die Grundausbildung erfolgreich. Weiters gibt es für Polizeischüler auch ein kostenloses Klimaticket und sichtbare Tattoos sind in Zukunft kein automatischer Ausschlussgrund mehr.
Sportliche Überprüfung in Grundausbildung integriert
Das Online-Bewerbungsverfahren wird ebenfalls vereinfacht, der gesamte Vorgang kann künftig schnell und unbürokratisch erledigt werden, wie man verspricht. Das Aufnahmeverfahren wird dann von drei auf zwei Tage verkürzt und die sportliche Überprüfung wird nicht mehr in diesem Rahmen stattfinden, sondern in die Grundausbildung integriert und in diese verlagert. Um sicher zu gehen, dass die Anwerber körperlich geeignet sind, muss lediglich eine sportmedizinische Untersuchung unternommen werden. In der Grundausbildung wird auch mehr Fokus auf Cyber-Kompetenzen gelegt.