Wasser, Kanal, Müll, Schneeräumung, Verwaltung oder Heizung
Betriebskostenabrechnungen – die jeweils bis 30. Juni des Folgejahres zugestellt werden müssen – sind komplex und für Laien teils schwer auf richtige Aufschlüsselung überprüfbar. „Mit der gemeinsamen Aktion soll sichergestellt werden, dass nur jene Beträge bezahlt werden, zu denen man auch verpflichtet ist!“, so Goach und appelliert dazu, das Team der AK bei Fragen und Anliegen zu kontaktieren, um gegebenenfalls Kostenwahrheit zu schaffen.
Unterstützung vom Land Kärnten
„Dort, wo wir als Land ansetzen können, um den Wohnkostenanstieg zu bremsen, tun wir das, und zwar mit Nachdruck. Dank Mietensenkungsprogramm und gefördertem Wohnbau weist Kärnten österreichweit die niedrigsten Mieten auf. Ein Faktor, den wir nicht beeinflussen können, sind die Betriebskosten, die das Haushaltsbudget vermehrt belasten. Umso wichtiger ist es daher, die Abrechnungen genau zu prüfen – und dabei unterstützen wir die Kärntnerinnen und Kärntner gemeinsam mit der AK über den Betriebskostencheck!“, betont LHStv.in Gaby Schaunig.
Unkompliziert, rasch und umfangreich
Zum Ablauf: Auf kaernten.arbeiterkammer.at/wohnen findet man die Auflistung der benötigten Unterlagen, welche gebündelt ab 1. Juni auf der AK-Website hochgeladen oder per E-Mail unter bkcheck@akktn.at an die AK gesendet werden können. Nach Überprüfung der Abrechnung, folgt ein telefonisches Beratungsgespräch.
Auf Wunsch können auch persönliche Beratungen vereinbart werden.
Werden Abrechnungsfehler entdeckt, hilft die AK bei der Erhebung von Einsprüchen.
Generelle Auskünfte zu Betriebskosten: Telefon 050 477-6000