Konsument erhält 8.500 Euro zurück
Der Geschädigte hatte zuerst versucht, die Angelegenheit selbst zu regeln. Er nahm Kontakt mit PayPal auf, nutzte das offizielle Konfliktlösungscenter und stellte einen Käuferschutzantrag. Doch der Zahlungsdienstleister lehnte die Rückerstattung ab. Die Begründung: Die Transaktionen seien durch die Eingabe der Zugangsdaten autorisiert worden. Der Kärntner lies dieses Argument aber nicht gelten und wandte sich an den Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Kärnten. Herwig Höfferer, Leiter der Abteilung Konsumentenpolitik: „Der Konsument konnte eindeutig nachweisen, dass er nie etwas bei diesem Unternehmen, das die Abbuchungen getätigt hat, bestellt hatte. Nach mehrmaliger schriftlicher Intervention sowie einer Anzeige bei der Polizei, lenkte PayPal schließlich ein.Der gesamte Betrag von 8.500 Euro wurde dem Konsumenten zurücküberwiesen.“










































