Wohnen wird schon wieder teurer!
Die AK hat aufgrund der von der Statistik Austria veröffentlichten Jahresinflation berechnet: Die Richtwertmieten werden im April um rund 8,6 Prozent ansteigen – betroffen sind rund 776.000 Mieter in Österreich. „Sie haben durch diese Teuerung Mehrkosten von rund 162 Millionen Euro“, sagen die AK Experten.
Mehrkosten pro Jahr
Für eine:n Mieter oder Mieterin im privaten Altbau sind das österreichweit durchschnittliche Mehrkosten von knapp 490 Euro im Jahr (bei einer durchschnittlichen Wohnungsgröße von 65 Quadratmetern). Eine Familie in einer 90 Quadratmeter Wohnung wird in Wien rund 620 Euro und in Vorarlberg rund 960 Euro jährlich mehr an Miete zahlen (kommen zum Richtwert noch Zuschläge hinzu, wird es noch teurer).
Forderungen der Arbeiterkammer
„Bei vielen wird es immer enger mit den ganzen Teuerungen – und jetzt schon wieder eine saftige Mieterhöhung. Vor allem Junge können da kaum mehr mit. Im besten Sozialstaat der Welt ist Wohnen leistbar für alle“, so die AK Expert:innen. „Daher fordern wir: Die Mieten sollen nicht öfter als einmal im Jahr erhöht werden und die Erhöhung auf zwei Prozent begrenzt werden– so lange, bis es zu einer großen, längst überfälligen Mietrechtsreform kommt.
Zudem wollen wir die befristeten Mietverträge weg haben. Das lässt sich schnell umsetzen und entlastet Mieter:innen enorm. Drei von vier neuen Mietverträgen im privaten Segment sind nur mehr befristet, ganz abgesehen von den unerlaubten Aufschlägen bei neuen, befristeten Altbaumieten, die Wohnen sehr teuer machen. Und wer seine zu hohe Miete und damit seine Rechte einklagt, muss auch befürchten, dass der Vertrag nicht verlängert wird. Viele tun das deshalb nicht. So wird Recht zu einer leeren Hülle!“
Wissen: Alles zu den Richtwertmieten
Gewöhnlich werden die Richtwertmieten alle zwei Jahre per 1. April an die Inflation angepasst. 2021 hat die Regierung aufgrund des Drängens von AK und Mietervereinigung die Anpassung ausgesetzt, um Mieter:innen in der Corona-Pandemie zu entlasten und auf 2022 verschoben. Die Mieten stiegen im Vorjahr um fast sechs Prozent. Nun steht die nächste Mietteuerung an (ab April für neue, ab Mai für laufende Verträge). Die Erhöhung der Richtwerte veröffentlicht das Justizministerium im März. Wer einen Mietvertrag etwa in einem privaten Altbau – errichtet vor 1945 – nach dem 1. März 1994 unterschrieben hat, unterliegt dem Richtwertsystem. Die Erhöhung betrifft also alle in den vergangenen 27 Jahren abgeschlossenen Verträge, da sie (oft) entsprechende Anpassungsklauseln im Vertrag haben sowie Neuverträge. Die Richtwerte sind je nach Bundesland unterschiedlich hoch.