Neues aus Arnoldstein

Sitzung in Arnoldstein

Arnoldstein -
Heute tagt, um 18 Uhr, in der Marktgemeinde Arnoldstein, der Gemeinderat. Heute werden einige Beschlüsse vorgetragen.

An die Mitglieder des Arnoldsteiner Gemeinderates werden heute Abend unter anderen folgende Punkte zur Beschlussfassung herangetragen:  

Voranschlag

Der ordentliche Voranschlag für das Jahr 2019 sieht Ausgaben bzw. Einnahmen in der Höhe von € 14.036.200,- bzw. € 1.611.900,- im außerordentlichen Voranschlag vor. So wurde neben den Pflichtausgaben z.B. für die so wichtige Wildbachverbauung des Kosjakbaches im Bereich von Riegersdorf der Betrag von € 100.000,-, für das Interreg-Projekt Alpe-Adria-Karawanken der Betrag von € 130.000,-, für die Herstellung und Sanierung von Straßen der Betrag von € 400.000,- und für die Neuerrichtung eines Abfallwirtschaftszentrums der Betrag von € 900.000,- vorgesehen.

Teamwork

Gemeinsam mit den Gemeinden Hohenthurn und Feistritz/Gail plant die Marktgemeinde Arnoldstein im unmittelbaren Nahbereich des veralteten Abfallwirtschaftszentrums am östlichen Ortsende von Arnoldstein ein Neues. Die drei Gemeinden tragen damit dem Wunsch des Landes Kärnten Rechnung, welches eine derartige interkommunale Zusammenarbeit besonders begrüßt. Die Vorteile liegen klar auf der Hand: Der finanzielle Aufwand für die beteiligten Gemeinden hält sich in einem überschaubaren Rahmen, es ergeben sich geringere Erschließungskosten aufgrund eines bereits vorhandenen Bauplatzes, der behördliche Verfahrensaufwand wird durch die Konzentration an einem Standort optimiert und die ausgezeichnete verkehrsmäßige Erschließung des Standortes in Arnoldstein spricht für sich.  

Gebührenfestsetzung

Die Wasserbezugsgebühr für das Jahr 2019 wird dem Gemeinderat mit € 1,59 inklusive 10 % Mehrwertsteuer pro Kubikmeter Wasser vorgelegt. Dies ergibt eine Steigerung von € 0,04 oder 2,9 % zum Vorjahr. Die Kanalbenützungsgebühr soll eine Steigerung von 2,5 % von derzeit € 4,77 auf € 4,89 inklusive 10 % Mehrwertsteuer pro Kubikmeter Wasser erfahren. Ausgehend von einer 120 l-Restmülltonne wird die Abfallbereitstellungsgebühr (Jahresgebühr) von € 70,69 auf € 74,22 (inkl. 10 % MwSt.) und die Abfall-Entsorgungsgebühr (pro Entleerung) von € 2,38 auf € 2,50 (inkl. 10 % MwSt.) erhöht. Dies bedeutet für einen 4-Personen-Haushalt bei zweiwöchiger Entsorgung eine Gebührenerhöhung im Ausmaß von € 6,65 im Jahr. Bei der Biomüllgebühr ist aufgrund der vorliegenden Berechnungsgrundlagen eine Erhöhung von derzeit € 3,07 auf € 3,22 erforderlich.  

Umweltbonus Arnoldstein

Da noch ausreichend Fördermittel (Umweltbonus außerhalb des Fernwärmeversorgungsgebietes) zur Verfügung stehen, besteht die Absicht die geltende Förderrichtlinie „Umweltbonus Arnoldstein” zu verlängern. Eine der wesentlichen Intentionen der Förderrichtlinie „Umweltbonus” ist es, die Energieeffizienz und Alternativenergieanlagen leistbarer zu machen bzw. eine Veränderung im Mobilitätsverhalten der Arnoldsteinerinnen und Arnoldsteiner herbeizuführen.