Weitere Steuerbegünstigungen trotz coronabedingter Telearbeit, Quarantäne oder Kurzarbeit:
- Das Pendlerpauschale wird trotz coronabedingter Telearbeit, Quarantäne oder Kurzarbeit von November bis Dezember 2021 weiter in gleichem Umfang wie vor dem Lockdown gewährt.
- Die steuerfreie Behandlung von Zulagen (z.B. für Erschwernis und Gefahr) sowie Zuschlägen (z.B. Überstunden) bleibt trotz Telearbeit, Quarantäne oder Kurzarbeit wie vor dem Lockdown weiterbestehen.