Zweigeteilte Pendlerpauschale
Ganz spannend wird es, sieht man sich die Pendlerpauschale an. Diese hat im letzten Jahr für viel Aufregung gesorgt – sie ist nämlich zweigeteilt gewesen. In der ersten Jahreshälfte war sie noch um 50 Prozent erhöht, danach hat man wieder so viel wie zuvor bekommen. Auch zu beachten gilt: Hat man von der Firma ein Jobticket für den öffentlichen Verkehr bekommen, muss der Preis des Tickets von der Pendlerpauschale abgezogen werden.
Familienleistungen
Familien können sich freuen: Auch dieses Jahr gibt es wieder zahlreiche Zuckerl, die man sich abholen kann, wenn man Kinder hat. Darunter fallen der Mehrkindzuschlag, der Kindermehrbetrag, der Alleinverdiener- & Alleinerzieherabsetzbetrag und der Familienbonus – und alle drei steigen im Vergleich zum Vorjahr an. Der Mehrkindzuschlag beträgt dieses Jahr 21,19 Euro pro Kind, der Familienbonus Plus macht pro Kind unter 18 Jahren bis zu 2.000 Euro aus, für Kinder über 18 Jahren sind es immerhin noch bis zu 650 Euro pro Jahr. Auch der Kindermehrbetrag ist gestiegen: Auf 550 Euro pro Kind. Der Alleinverdiener- & Alleinerzieherbetrag steigt in diesem Jahr ebenfalls um 5,8 Prozent an.
Folgende Homeoffice-Ausgaben kann man abschreiben
Hat man nun im Jahr 2023 zumindest 26 Tage lang im Homeoffice gearbeitet, hat man auch hier einen gewissen Anspruch. Immerhin bis zu 300 Euro kann man für ergonomisches Mobiliar absetzen. Sollte man Ausgaben gehabt haben, sollte man diese in voller Höhe angeben – alles über den 300 Euro wird automatisch für 2024 vorgemerkt. Arbeitgeber können immerhin 300 Euro für Mehrkosten im Homeoffice an die Mitarbeiter steuerfrei auszahlen. Dabei gilt: Man darf maximal drei Euro pro Tag für maximal 100 Homeoffice-Tage im Jahr auszahlen. Absetzen kann man auch Ausbildungskosten. Hier bekommt man bis zu 50 Prozent zurück.