Strom, Miete & Verpackung: Regierung beschließt umfassendes Preissenkungspaket

Österreich -

Die österreichische Bundesregierung hat am Dienstag, dem 18. November, im Ministerrat ein umfassendes Preissenkungspaket beschlossen. Ziel ist es, die Inflation im kommenden Jahr auf zwei Prozent zu stabilisieren. Gleichzeitig kündigte die Regierung strengere Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuerbetrug an: Bis 2029 sollen dadurch Mehreinnahmen von über 1,4 Milliarden Euro erzielt werden. Zudem wurde ein Gesundheitsreformfonds in Höhe von 500 Millionen Euro eingerichtet, um die Qualität, Effizienz und Effektivität der niedergelassenen Gesundheitsversorgung zu verbessern und die Patientenströme sowie -wege zu optimieren.

Die österreichische Bundesregierung hat ein umfassendes Preissenkungspaket beschlossen, das Maßnahmen zu Strom, Miete und Verpackungen umfasst, Steuerbetrug bekämpft und einen 500-Millionen-Euro-Gesundheitsreformfonds einrichtet.

Inhalte des Preissenkungspakets

Das Paket umfasst unter anderem das Billigstromgesetz, das Anti-Mogelpackungs-Gesetz, die Aufnahme von Strom und Gas ins Preisgesetz sowie eine Mietpreisbremse.

Billigstromgesetz

Die Strommarktreform ist die größte der letzten 20 Jahre und richtet sich gegen die in den letzten Jahren stark gestiegenen Strompreise. Ziel ist es, Haushalte und Unternehmen langfristig zu entlasten und die Stromversorgung zu sichern.

Wesentliche Punkte der Reform:

  • Preis-Runter-Garantie: Sinkende Strompreise müssen verpflichtend an Verbraucher weitergegeben werden.

  • Sozialtarif: Unterstützung für einkommensschwache Haushalte.

  • Netzkostenbremse: Nutzung des Regulierungskontos und Auflösung von Rücklagen zur Senkung der Netzkosten.

  • Strategische Netzplanung: Mehr Effizienz und Stabilität im Stromnetz führen zu niedrigeren Kosten.

  • Dynamische Stromtarife: Haushalte erhalten zusätzliche Möglichkeiten zur Kostensenkung.

  • Pflichtangabe zum Tarifwechsel: Hinweise auf Rechnungen sollen die Wechselrate erhöhen.

Die Regierungsvorlage zum Billigstromgesetz wird noch in dieser Woche dem Parlament übermittelt. Für die Umsetzung ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich.

Das Anti-Mogelpackungsgesetz

Zukünftig sollen Verbraucherinnen und Verbraucher auf einen Blick erkennen können, wenn sich bei gleichbleibendem Preis die Packungsgröße oder der Grundpreis eines Produkts verändert hat. Durch diese verpflichtende Kennzeichnung wird die sogenannte Shrinkflation eingeschränkt, sodass versteckte Preiserhöhungen transparenter werden. Gleichzeitig gibt es eine unkomplizierte und praxisnahe Ausnahmeregelung für kleine, selbstständige Unternehmen.