Maßnahmenpaket

Teuerungsausgleich für bestimmte Personengruppen: bis zu 300 Euro Unter­stützung

Kärnten/Österreich -
 
Zahlreiche Gesetzesänderungen im Sozialbereich standen heute auf der Tagesordnung des Bundesrates. Ein Maßnahmenpaket zum Teuerungsausgleich für jene Personengruppen, die besonders von der Inflation betroffen sind, wurde mehrheitlich genehmigt. So erhalten unter anderem Mindestpensionisten, Langzeitbezieher von Kranken- oder Rehabilitationsgeld, sowie Empfänger von Arbeitslosengeld weitere finanzielle Unterstützung.


Maßnahmen zur Unterstützung

Mehrheitliche Zustimmung der Bundesräte erhielten am Donnerstag zahlreiche Maßnahmen zur Unterstützung von besonders von der Teuerung betroffenen Personengruppen. Darunter fallen jene Menschen, die Anspruch auf eine Mindestpension haben sowie Langzeitbezieher von Kranken- oder Rehabilitationsgeld und Bezieher einer Unterstützungsleistung bei lang andauernder Krankheit nach dem GSVG. Diese erhalten mit Ende April eine Einmalzahlung von 150 Euro. Auch Menschen, welche im Januar und Februar 2022 arbeitslos waren und mindestens 30 Tage Krankengeld bezogen haben, sind anspruchsberechtigt. Teil des Beschlusses ist zudem ein Honorar für Gynäkologen, die Schwangeren eine Ausnahmebestätigung von der Impfpflicht ausstellen und Angleichung von Regelungen im Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG) und im Gewerblichen Sozialversciherungsgesetz (GSVG).

Diese Personengruppen erhalten jetzt Geld

Auch Bezieher von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Pensionsvorschuss oder Umschulungsgeld erhalten eine weitere, unpfändbare Zahlung von 150 Euro, die für März geplant ist. Sozialhilfe- bzw. Mindestsicherungshaushalten wird ein Teuerungsausgleich von 300 Euro zugesprochen und Studierende, welche Studienbeihilfe oder ein Mobilitätsstipendium beziehen, werden mit einer Zahlung von 300 Euro unterstützt. Weiters werden die Mittel zur Unterstützung von Saisonbetrieben von 60 auf 90 Millionen Euro aufgestockt. Pensionierte Bezieher von Ergänzungszulagen bekommen ebenfalls – analog zu Mindestpensionisten – einen Teuerungsausgleich von zweimal 150 Euro.

Verlängerung der Freistellung von Schwangeren

Einstimmigkeit erreichte die Verlängerung der coronabedingten Freistellung von Schwangeren. Schwangere Frauen in körpernahen Berufen ab der 14. Schwangerschaftswoche können damit bis Ende Juni 2022 weiterhin von der Arbeit freigestellt werden. Die Regelung gilt für geimpfte und für ungeimpfte Schwangere. Eine Verbesserung bei den kleinsten bäuerlichen Pensionen fand ebenfalls mehrheitliche Zustimmung.