Windkraft in Kärnten: Restriktive Zonierung und Regeln für neue Anlagen auf dem Weg zum Beschluss

Kärnten -

 Im Jänner 2025, nach einer Volksbefragung mit einem denkbar knappen Ergebnis, hatten sich die im Kärntner Landtag vertretenen Parteien auf Initiative von LHStv. Martin Gruber auf einen Kompromiss geeinigt, um das heikle Thema der Windenergie in Kärnten zu lösen. Die Vier-Parteien-Einigung beinhaltete restriktive, gesetzliche Schranken für Windkraftanlagen, statt einem Totalverbot, die Erarbeitung einer Zonierung rund um bestehende Windkraftanlagen bzw. in Genehmigung befindliche Windparks und die Erhebung der Winterstromlücke in der Stromproduktion sowie eine ergebnisoffene Diskussion darüber, mit welchen Energiequellen sie künftig geschlossen werden kann.

HStv. Gruber, LR Schuschnig: Lösungsweg, der Versorgungssicherheit und Schutz der Natur gewährleisten soll - Start der Begutachtungsfrist für Zonen rund um bestehende Windkraftanlagen – 0,077% der Landesfläche werden ausgewiesen – Gruber: „Vier-Parteien-Einigung wird auf Punkt und Beistrich eingehalten“ – Szenarien zum Schließen der Winterstromlücke werden Anfang 2026 vorliegen.

Kärntens erste Windkraftzonierung

An dieser erstmaligen Windkraftzonierung für Kärnten wurde die letzten Monate intensiv gearbeitet. Nun liegt der erste Entwurf fertig vor, der ab heute, Freitag, einer vierwöchigen öffentlichen Begutachtung unterzogen wird. Denn die Zonierung soll nicht als Verordnung beschlossen, sondern gesetzlich verankert werden – so wie das auch vom Landtag gewünscht war. Konkret stellen die Zonierungskarten eine Anlage zum Kärntner Raumordnungsgesetz dar. Sie wurden bereits Ende Oktober, also vor Start der Begutachtung mit allen im Kärntner Landtag vertretenen Parteien abgestimmt. „Wir halten auf Punkt und Beistrich ein, worauf wir uns vor rund neun Monaten über die Parteigrenzen hinweg geeinigt haben“, betont daher Landeshauptmannstellvertreter Martin Gruber, in dessen Zuständigkeit als Raumordnungsreferent die Zonierung fällt. „Es ist eine Lösung, die sowohl Versorgungssicherheit für Bevölkerung und Betriebe gewährleistet als auch den Schutz der Natur. Und wir erfüllen damit unsere EU-rechtlichen Vorgaben, allerdings nach dem Motto ‚so wenig wie möglich, so viel wie nötig‘“, unterstreicht auch Energiereferent Sebastian Schuschnig.

Restriktive Windkraftzonen festgelegt

In einem umfassenden Prozess, unter Einbindung unterschiedlichster Fachbereiche wie Wasserwirtschaft, Wildökologie, Land- und Forstwirtschaft oder strategischer Umweltprüfung bis hin zur Schall- und Elektrotechnik, aber natürlich auch der betroffenen Gemeinden, dem Verteidigungsministerium, der Republik Slowenien, der Austro Control und vielen mehr wurde monatelang geprüft, wie eine mögliche Zonierung rund um bestehende Windkraftanlagen aussehen kann. Das Ergebnis sieht nun vier Windkraftzonen vor, die insgesamt 0,077% der Landesfläche ausmachen. Das ist nochmals eine Verringerung der Untersuchungsgebiete, die von der Landesregierung im November 2024 vorgeschlagen wurden. Damals wurden sieben Gebiete genannt, die 0,26% der Landesfläche umfasst hätten. „Diese Fläche wurde nun nochmals verkleinert, die Zonierung wurde nochmals restriktiver angelegt und dort konzentriert, wo bereits Infrastruktur vorhanden ist, wo es bereits große Windkraftanlagen gibt“, erläutert Gruber.

Ausweisung von Windkraftzonen gem. RED III. (c) Screenshot Land Kärnten

Windkraft auf vier Zonen begrenzt

Die vier nun geplanten Windkraftzonen „Soboth-Lavamünd“, „Steinberger Alpe“, „Bärofen“ und „Peterer Alpe“ befinden sich somit allesamt im Bezirk Wolfsberg. In allen vier Gebieten sind Windkraftanlagen entweder bereits errichtet worden oder befinden sich in Genehmigung. „Auf dieser Fläche sind die rund 50 Windkraftanlagen möglich, auf die wir uns politisch bereits geeinigt haben. Das heißt im Umkehrschluss aber auch, dass es solche Windräder, wie sie beispielsweise auf der Koralm schon stehen, nur in diesen Zonen und nirgends sonst in Kärnten geben kann“, betont Gruber. Außerhalb der vier Zonen ist die Errichtung von Windparks ausgeschlossen.

Bausperre und Energiestrategie

Ziel von Gruber und Schuschnig ist es, die Zonierung noch im Dezember auf Regierungsebene zu beschließen und im Februar 2026 einen Landtagsbeschluss zustande zu bringen. Bis zu diesem Zeitpunkt gilt auch die temporäre Bausperre für neue Windkraftanlagen, die für die Phase der Erarbeitung einer Zonierung verhängt wurde. Parallel dazu wird im Energiereferat von Sebastian Schuschnig an dem Thema Winterstromlücke gearbeitet. Dieser zweite Teil des überparteilichen Kompromisses aus dem Jänner 2025 sieht vor, dass wissenschaftlich erhoben werden soll wie groß die Lücke für die bilanziellen Selbstversorgung mit Strom aus erneuerbaren Energiequellen (Sommer wie Winter) ist. Derzeit werden von der Österreichischen Energieagentur unterschiedliche Szenarien erarbeitet, wie die „Winterstromlücke“ gedeckt werden kann, durch welche Energieformen und in welchem Ausmaß. „In dieser Frage geistern die unterschiedlichsten Zahlen, Behauptungen und Mythen herum. Es ist an der Zeit, dass alle von der gleichen fachlichen Grundlage ausgehen. Das wird dann auch unsere Basis sein, für weitere Entscheidung und in Folge für die Energiestrategie des Landes“, hebt Schuschnig hervor. Die dann vorliegenden Berechnungen sollen Anfang kommenden Jahres jedenfalls ergebnisoffen mit den im Landtag vertretenen Parteien diskutiert werden.