Wirte schlagen Alarm: Fake-Bewertungen bedrohen Kärntner Betriebe

Kärnten -

Die steigende Flut an Fake-Bewertungen im Internet stellt eine zunehmende Bedrohung für die heimische Tourismusbranche dar. Die Kärntner Gastronomie und Hotellerie schlägt Alarm und fordert dringend wirksame Maßnahmen.


Bewertungen sind im Hotelgewerbe allgegenwärtig. Die Dominanz internationaler Reiseportale hat die Vertriebslandschaft vor Jahrzehnten revolutioniert. Ein fester Bestandteil sind Gästebewertungen, die als subjektives Feedback dienen. „Sie sind für uns ein wichtiges Qualitätsbarometer und fließen in das Kundenfeedback ein. Voraussetzung ist natürlich, dass es sich um Bewertungen von verifizierten Buchungen und nicht um reine Fantasiebewertungen handelt“, unterstreicht Sigi Moerisch, Obmann der Fachgruppe Hotellerie. Doch zunehmend werden anonyme Fake-Bewertungen zu einem Problem für heimische Tourismusbetriebe, wie die Wirtschaftskammer Kärnten berichtet.

Klare Regeln & Identifikation auf Plattformen gefordert

Die aktuelle Rechtslage erweist sich als unbefriedigend, da die Löschung der Einträge ein langwieriger und kostenintensiver Prozess ist, der häufig erfolglos bleibt. Um anonymen Bewertungen effektiv zu begegnen, fordern die Obleute eine eindeutige Identifizierung der Nutzer auf den Plattformen, beispielsweise durch Handy- oder Kreditkartennummern. Die irreführende Argumentation mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung wird als problematisch erachtet.

Die Obleute der Fachgruppe Gastronomie und Hotellerie Stefan Sternad und Sigismund Moerisch: „Fake-Bewertungen sind ein großes Problem.“ ©WKK / Helge Bauer

Die Meinungsfreiheit darf nicht missbraucht werden

Die Interessenvertretung betont, dass die Meinungsfreiheit nicht auf Kosten der Existenz von Hotel- und Gastronomiebetrieben missbraucht werden darf. Es muss eine Grenze gezogen werden, um falsche, diffamierende und wettbewerbswidrige Bewertungen zu verhindern, die für Unternehmer mitunter existenzbedrohend sein können. „Die Meinungsfreiheit darf nicht auf Kosten der Existenz von Hotel- und Gastronomiebetrieben missbraucht werden. Die Zulässigkeit subjektiver Meinungen und Werturteile steht selbstverständlich außer Streit, die Grenze muss aber dort gezogen werden, wo falsche, diffamierende und wettbewerbswidrige Bewertungen abgegeben werden, die für Unternehmer mitunter existenzbedrohend sein können“, so Stefan Sternad, Obmann der Fachgruppe Gastronomie.