WK warnt vor fragwürdigen mobilen Handwerksdiensten

Kärnten -

Von der Fassaden- bis zur Dachreinigung, Reparaturarbeiten und Gartenservice – undurchsichtige Angebote von fahrenden Anbietern verunsichern Kärntner. Um hohe Kosten und mangelnde Qualität zu vermeiden, rät die Wirtschaftskammer den Gang zu Profis!


Seit einiger Zeit tauchen wieder in regelmäßigen Abständen zumeist dubiose Anbieter in Kärnten auf, die Handwerkerdienste, Malerarbeiten, Hausservice, Fassaden- und Dachreinigungen anbieten. Diese fahrenden Anbieter machen sich nicht selten durch aggressive und einschüchternde Verkaufsmethoden bemerkbar. Nach kurzer Zeit sind sie wieder verschwunden. Reklamationen sind nicht mehr möglich – das Geld ist weg. Es treten dabei Anbieter in Erscheinung, die über kein Gewerbe und keinen Standort in Österreich verfügen, keine entsprechende Fachausbildung vorweisen können und keine Steuern und Abgaben in Österreich leisten.

„Immer öfter werden Hausbesitzer und Unternehmer direkt vor Ort von Personen angesprochen, um Aufträge für z.B. Reparaturarbeiten oder Fassaden- oder Dachreinigung zu erhalten. Die Preise, die verlangt werden, sind zum Teil unverschämt hoch und entstandene Schäden durch unsachgemäße Arbeiten können aufgrund fehlender Gewährleistung nicht beansprucht werden. Ganz zu schweigen davon, dass diese unseriösen Anbieter keine Berechtigung zur professionellen Durchführung haben“, berichtet Klaus Kronlechner, Spartenobmann der Kärntner Gewerbe- und Handwerksbetriebe. 

Der gute Ruf all jener Kärntner Handwerksbetriebe steht auf dem Spiel, die mit ihrem Namen und Firmensitz in Kärnten für höchste Qualität in der Ausführung, faire Preisgestaltung, hohe Ausbildungsstandards ihrer Mitarbeiter und verlässliche Dienstleistungen stehen.



Worauf soll man bei Aufträgen achten?

  1. Genaue Festlegung des Auftrags. Was soll gemacht werden? Nicht beauftragte Leistungen können nicht verrechnet werden.
  2. Einholung eines Angebots: Vor Abschluss muss festgelegt werden, was die Reinigung/Reparatur kosten soll. Dieses Angebot ist verbindlich. Empfehlenswert ist es, einen Zeugen beim Gespräch dabei zu haben.
  3. Vergleich: Holen Sie sich ein Vergleichsangebot von einem Mitbewerber ein.
  4. Lassen Sie sich Namen und Firmenanschrift des Anbieters geben.

TIPP: Lehnen Sie im Zweifel undurchsichtige Angebote ab. Sollte es Probleme bei bereits erfolgten Aufträgen geben, informieren Sie unverzüglich die Behörde.

„Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung“, so Spartengeschäftsführer Manfred Zechner.