Wochengeld: Meilenstein für Unternehmerinnen erreicht

Kärnten -

Werdende Mütter wurden in Österreich bisher unterschiedlich behandelt: Unselbstständig Beschäftigte erhielten das Wochengeld monatlich, Unternehmerinnen erst im Nachhinein – und gestaffelt. Seit Monaten hat Astrid Legner, WK-Vizepräsidentin und Landesvorsitzende von Frau in der Wirtschaft Kärnten (FiW), auf höchster Ebene eine Angleichung der gesetzlichen Regelungen für ASVG- und GSVG-Versicherte gefordert.

Wochengeld: Meilenstein für Unternehmerinnen erreicht

„Die bisher geltende Regelung für Unternehmerinnen war absurd. Im schlimmsten Fall dauerte es bis zu einem halben Jahr, bis das Geld überwiesen wurde“, so Legner. Vor allem Frauen, die aus medizinischen Gründen in vorzeitigen Mutterschutz gehen müssen, waren massiv betroffen. Sie erhielten die erste Zahlung ebenfalls erst nach Monaten, auch wenn sie davor schon monatelang kein selbstständiges Einkommen erwirtschaften konnten.

Der unermüdliche Einsatz auf höchster Ebene hat sich ausgezahlt: Im Nationalrat wurde nun beschlossen, dass künftig auch Unternehmerinnen einen Anspruch auf monatliche Auszahlung des Wochengeldes haben. Legner: „Das ist ein wichtiger Erfolg. Unternehmerinnen in Österreich werden jetzt nicht mehr wie Mütter zweiter Klasse behandelt.“ Entlastet werden damit vor allem junge Unternehmerinnen, die gerade erst vor Kurzem den Schritt in die Selbstständigkeit gewagt haben und dementsprechend über keine großen finanziellen Reserven verfügen. „Junge Frauen, die den Schritt in die Selbstständigkeit gewagt haben, wurden mit der zuvor geltenden Regelung in eine prekäre Situation gebracht. Nun gibt es endlich mehr soziale Gerechtigkeit für Selbstständige“, freut sich Legner.

Zum Hintergrund:

Im ASVG (Allgemeines Sozialversicherungsgesetz; gilt für unselbstständig Beschäftigte in Österreich) ist festgelegt, dass der Krankenversicherungsträger das Wochengeld spätestens nach 28 Tagen zu bezahlen hat. Im GSVG (Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz; gilt für Selbstständige) war dies bisher nicht genau festgelegt: Hier war dem Krankenversicherungsträger nur vorgeschrieben, dass das Geld im Nachhinein zu bezahlen ist. Im Nationalrat wurde nun eine Änderung des gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes beschlossen. Auf Antrag ist nun eine Auszahlung in kürzeren, vier Wochen nicht unterschreitenden Intervallen möglich. Unternehmerinnen können das Wochengeld künftig also auch monatlich beantragen.