Wucherpreise und gewerbsmäßiger Betrug
Bei näheren Nachforschungen stellte sich heraus, dass die Reinigungsarbeiten den Hausbesitzern, einem 85-jährigen Mann und seiner 80-jährigen Frau, zu einem stark überhöhten Wucherpreis angeboten wurden. Die Durchführung und Verrechnung der Arbeiten werden als gewerbsmäßiger Betrug eingestuft.
Festnahme und weitere rechtliche Schritte
Der 23-Jährige wurde zur sofortigen Vernehmung zur Polizeiinspektion Arnoldstein gebracht. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) erließ einen Festnahmeauftrag, woraufhin der Mann ins PAZ Villach überstellt wurde. Gegen ihn wird ein Aufenthaltsverbot erlassen, und eine zeitnahe Abschiebung aus Österreich ist geplant. Zudem wird er wegen gewerbsmäßigen Betrugs bei der Staatsanwaltschaft Klagenfurt angezeigt.