90 Euro Strafe, wenn 3G-Nachweis fehlt

Kärnten -

Aufgepasst! Mit dem heutigen Tag ist eine neue Covid-19-Verordnung in Kraft getreten. Künftig dürfen Beamte bei Verstößen gegen die 3G-Regel Geldstrafen in der Höhe von 90 Euro ausstellen.

90 Euro Strafe, wenn 3G-Nachweis fehlt

Ab heute solltet ihr besser zweimal kontrollieren, ob ihr euren 3G-Nachweis mit dabei habt. Denn seit Mitternacht gilt eine neue Verordnung des Gesundheitsministers zu Organstrafverfügungen nach dem COVID-19-Maßnahmengesetz. Das bedeutet, dass künftig eine Geldstrafe von 90 Euro fällig werden könnte, wenn ihr den 3G-Nachweis im Lokal oder beim Friseur nicht vorweisen könnt. Ähnlich sieht es übrigens auch bei der Maskenpflicht aus.

Wo gilt die 3G-Regel?

In folgenden Bereichen gilt die 3-G-Regel:

  • Gastronomie
  • Körpernahe Dienstleistungen
  • Hotellerie und Beherbergung
  • Freizeiteinrichtungen (z.B. Tanzschulen, Tierparks)
  • Kulturbetriebe (mit Ausnahme von Museen, Bibliotheken, Büchereien und Archiven)
  • Nicht öffentliche Sportstätten
  • Zusammenkünfte (ab einer Teilnehmeranzahl von mehr als 100 Personen)
  • Fach- und Publikumsmessen, Kongresse
  • Reisebusse und Ausflugsschiffe

Alle Bereiche findet ihr unter sozialministerium.at.