Demnach sei es grundsätzlich erlaubt, sich zur physischen und psychischen Erholung im Rahmen von Spaziergängen in der Natur aufzuhalten, jedoch nur unter klarer Einhaltung der geltenden Abstandsbestimmungen (mindestens ein Meter gegenüber Personen, die nicht im selben Haushalt leben) und der Bestimmung, wonach nur eine Person eines Haushaltes Personen aus einem anderen Haushalt treffen darf. Das Koordinationsgremium appelliert daher mit Nachdruck, von etwaigen Treffen mehrerer Familien, Freundeskreisen und ähnlichem abzusehen. Es gehe nicht nur um die Verordnungen, hier gehe es um die Vernunft und die Eigenverantwortung jeder einzelnen Person, um die Infektionszahlen zu reduzieren.
Äußerst kritischen Phase der Corona-Pandemie
Man befinde sich derzeit in einer äußerst kritischen Phase der Corona-Pandemie, so die Verantwortlichen. Es müsse jedem Einzelnen klar sein, dass Corona-Infektionen auch outdoor erfolgen können, wenn etwa die geltenden Abstands- und Haushaltsregeln nicht eingehalten werden. Die Verantwortlichen appellieren daher an alle Kärntnerinnen und Kärntner, sich an die geltenden Maßnahmen zu halten, auch wenn dies verständlicherweise sehr viel Disziplin erfordere. Nur so könne eine mögliche Überlastung des Gesundheitssystems vermieden und damit Leben gerettet werden.
Es sei nur mit der notwendigen Eigenverantwortung möglich, dieses gemeinschaftliche Ziel zu erreichen, so die Vertreter des Experten-Koordinationsgremiums.