Am Freitag hat das Bundesverwaltungsgericht die Ausschreibung der Österreichischen
Gesundheitskasse (ÖGK) zum Ausbau der Telemedizin aus formalen Gründen für nichtig
erklärt. Die ÖGK möchte den Ausbau der Telemedizin konsequent fortsetzen und wird nach
sorgfältiger Analyse eine Neuausschreibung starten.
Vielerorts erfolgreich etabliertes Konzept
Telemedizinische Versorgung ist in vielen Ländern bereits ein erfolgreich etabliertes Konzept. Damit erhalten Patientinnen und Patienten einen einfachen, sicheren und schnellen Zugang zu medizinischer Erstberatung per Videotelefonie. Besonders profitieren Personen mit leichten Beschwerden, bei denen eine erste ärztliche Einschätzung ohne unmittelbaren physischen Kontakt möglich und sinnvoll ist. Das entlastet nicht nur die Patientinnen und Patienten, sondern spart zugleich wertvolle Zeit und Kosten im Gesundheitssystem.
Telemedizin als moderner Baustein der Versorgung
Die Kritik des Gerichtes richtet sich in erster Linie gegen formale Kriterien der Ausschreibung. Beanstandet wurde, dass bestimmte inhaltliche und umfangsbezogene Rahmenbedingungen in der Vergabeunterlage präzisiert werden müssen. Die Möglichkeit, Telemedizin als modernen Baustein der Versorgung zu etablieren, wurde nicht in Frage gestellt. Die ÖGK wird die Begründung der Nichtigkeit sorgfältig analysieren und bei der Neuausschreibung entsprechend berücksichtigen.
ÖGK
Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) ist die größte soziale Krankenversicherung
Österreichs. Sie bietet ihren 7,6 Millionen Versicherten eine medizinisch hochwertige Versorgung und umfassenden Service vom Bodensee bis zum Neusiedler See.