Das gilt ab dem 10. Juni:
Neue Regeln für die Gastronomie
- Gäste müssen weiterhin einen 3-G-Nachweis erbringen (getestet, geimpft oder genesen)
- Registrierungspflicht bleibt ebenfalls
- Im Innenbereich sind maximal acht Erwachsene (plus Kinder) pro Besuchergruppe erlaubt – ohne Einschränkung auf verschiedene Haushalte
- Im Außenbereich sind maximal 16 Erwachsene (plus Kinder) pro Besuchergruppe erlaubt – ohne Einschränkung auf verschiedene Haushalte. Weiters gilt im Außenbereich keine Masken-Pflicht.
- Die Sperrstunde wird auf 24 Uhr ausgeweitet, heißt es seitens der WKO.
Thema Urlaub: Was muss ich beachten?
- Immer die Regeln des Landes beachten, in das ich reisen will
- Frühestens 72 Stunden vor dem Grenzübertritt ein “Pre-Travel-Clearance-Formular” ausfüllen. Man findet es unter https://entry.ptc.gv.at
- Es gilt die 3-G-Regel
- Die Dokumente müssen in deutscher oder englischer Sprache sein (Impf- oder Genesungszertifikat, ärztliches Zeugnis oder ein negatives Testergebnis)
- ACHTUNG: Es gelten nur PCR oder Antigentests, Selbsttests (Wohnzimmertests) werden nicht anerkannt.
- Detaillierte Infos findet ihr hier.
Regeln für Events
- FFP2-Masken-Pflicht nur mehr im Innenbereich.
- Teilnehmer müssen weiterhin vor der Veranstaltung einen 3-G-Nachweis erbringen.
- Teilnehmeranzahl bei Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen (z.B. in Kinos oder bei Konzerten) gilt: Eine Auslastung von 75 Prozent des Veranstaltungsortes ist möglich. Indoor aber maximal 1.500 Personen, Outdoor maximal 3000 Personen.
- Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze: Indoor, wie Outdoor maximal 50 Personen.
- Sonderregelungen bei Musikproben: Wenn ein gültiger 3-G-Nachweis erbracht werden kann, gelten ab 10. Juni keine Kapazitätsobergrenzen bei oder Amateurproben mehr. (z.B. Musik, Chor)
Private Treffen
- Im Innenbereich sind maximal acht Erwachsene (plus Kinder) pro Besuchergruppe erlaubt – ohne Einschränkung auf verschiedene Haushalte
- Im Außenbereich sind maximal 16 Erwachsene (plus Kinder) pro Besuchergruppe erlaubt – ohne Einschränkung auf verschiedene Haushalte.
- Bei Zusammenkünften von bis zu acht Personen ist keine Maske vorgeschrieben
- Ab 17 Personen muss man das Treffen als Veranstaltung melden
Das ändert sich für Freizeitbetriebe
- Die Sperrstunde von Freizeitbetrieben wird auf 24 Uhr erweitert
- In geschlossenen Räumen müssen pro Kunde nur noch 10 Quadratmeter zur Verfügung stehen.
Im Handel:
- Die FFP2-Maskenpflicht bleibt.
- Pro Kunde müssen zehn Quadratmeter zur Verfügung gestellt werden.
- Mindestabstand zu haushaltsfremden Personen wird auf einen Meter halbiert
- Kein 3-G Nachweis
Wo muss ich noch eine FFP2-Maske tragen?
- Die FFP2-Maske bleibt uns vorerst erhalten, jedoch nur mehr in Innenbereichen und nur noch da, wo kein 3G-Nachweis gefordert wird
- Outdoor, also zum Beispiel auf Märkten, fällt die Maskenpflicht
Fahrgemeinschaften ab 10. Juni
- Nur mehr bei Fahrgemeinschaften von mehr als acht Personen gilt eine FFP2-Maskenpflicht.
- Sonderregelungen bei Reisebussen: Wenn ein gültiger 3-G-Nachweis erbracht werden kann, gelten ab 10. Juni keine Kapazitätsobergrenzen bei Reisebussen mehr.
Mit welchen Impfstoffen gelte ich als geimpft?
- Jeder Impfstoff, der von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) anerkannt wurde
- Jeder Impfstoff, der den entsprechenden Prozess bei der Weltgesundheitsorganisation WHO absolviert hat
- Biontech/Pfizer
- Astra Zeneca
- Covishield
- Johnson & Johnson
- Moderna
- Sinopharm
- Ist ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung gültig (sofern diese nicht länger als drei Monate zurückliegt)
- Ist ab der Zweitimpfung gültig (sofern diese nicht länger als neun Monate zurückliegt)