Quarantäne gilt jetzt für diese Personen:

Das sind die neuen Covid-Regeln ab 8. Jänner 2022

Kärnten -
 
Die Klassifikation in K2-Kontaktpersonen wird abgeschafft, dies verkündete die Regierung heute im Zuge einer Pressekonferenz. 

Das sind die neuen Covid-Regeln ab 8. Jänner 2022

Gegen 14 Uhr traten Kanzler Karl Nehammer, Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein, Generaldirektorin für öffentliche Gesundheit Katharina Reich und Generalmajor Rudolf Striedinger vor die Presse, um das Ergebnis des heutigen Corona-Gipfels zu verkünden. Einen 5. Lockdown für Alle wird es vorerst nicht geben, dafür wurden viele andere verschärfte Maßnahmen beschlossen.

Keine K2 Kontaktpersonen mehr

Dazu zählt zum Beispiel eine Neuerung in Bezug auf die Quarantäne. Die Klassifikation in K2-Kontaktpersonen wird abgeschafft. Ab 8. Jänner werden alle, die mit infizierten Personen in Kontakt waren, fünf Tage lang abgesondert. Ab den 5. Tag kann man sich freitesten. Ausgenommen von der Quarantäne sind Personen mit drei Impfungen. Sie gelten nicht als Kontaktpersonen. Das gilt auch, wenn bei einem Kontakt mit Infizierten von allen Beteiligten eine FFP2 Maske getragen wurde. Alle Kontaktpersonen, die in der kritischen Infrastruktur arbeiten, können mit täglich gültigem Test und FFP2 Maske weiterhin zur Arbeit gehen.

Alle neuen Maßnahmen im Überblick:

Die neuen Maßnahmen findest du hier im Überblick. Eines vorweg: Einen 5. Lockdown für alle wird es vorerst nicht geben. Der Lockdown für Ungeimpfte gilt aber nach wie vor. Folgende Regeln gelten nun generell:

Verstärkte Kontrollen

  • 2G Kontrollen werden ab nächster Woche verschärft: “Aktion Scharf” 
  • Es kommt eine 2G-Kontrollpflicht im Handel ab 11. Jänner (An Interaktionspunkten, zum Beispiel beim Eingang oder beim Bezahlen) 
  • Behörden sollen im Rahmen ihrer Tätigkeiten auch COVIDMaßnahmen kontrollieren.
  • Es kann für Betriebe zu temporären Betretungsverboten bei groben Vergehen gegen Corona-Maßnahmen kommen. 
  • Strafen sollen erhöht werden. 

Neue Quarantäne-Regel

  • Die Klassifikation in K2-Kontaktpersonen wird abgeschafft. Es gibt also nicht mehr “K1” und “K2” sondern nur noch Kontaktpersonen. Die Regelung gilt ab 8. Jänner. 
  • Es werden also alle Personen, die mit infizierten Personen in Kontakt waren, fünf Tage lang abgesondert. 
  • Ausgenommen sind Personen mit drei Impfungen. Sie gelten nicht als Kontaktpersonen. Das gilt auch, wenn bei einem Kontakt mit Infizierten von allen Beteiligten eine FFP2 Maske getragen wurde. 
  • Ab den 5. Tag kann man sich freitesten. 

Verschärfte Schutzmaßnahmen

  • Die Gültigkeit des Grünen Passes wird auf 6 Monate verkürzt (ab 1. Feber). Dies gilt für Personen mit zwei Impfungen. Für Personen mit Boosterimpfung gilt der Pass weiterhin 9 Monate. 
  • Maskenpflicht im Freien kommt – in jenen Bereichen, wo ein 2-Meter-Abstand nicht eingehalten werden kann.