Diese Konse­quenzen drohen 3G-Verwei­gerern am Arbeits­platz

Kärnten -

Ab 1. November gilt in ganz Österreich auch am Arbeitsplatz die 3G-Regel. Alle Arbeitnehmer – mit wenigen Ausnahmen – müssen dann entweder geimpft, getestet oder genesen bei der Arbeit erscheinen. Wer sich nicht daran hält, muss mit Konsequenzen rechnen.

Diese Konse­quenzen drohen 3G-Verwei­gerern am Arbeits­platz

Wie gestern bekannt wurde, gilt ab 1. November die 3G Pflicht auch am Arbeitsplatz. Personen, die im Beruf Kontakt mit anderen Menschen haben, müssen dann getestet, geimpft oder genesen zur Arbeit erscheinen. Bis zum 14. November gilt noch eine Übergangsfrist. Arbeitnehmer ohne 3G-Nachweis können auch zu FFP2-Maske greifen.

Konsequenzen für Verweigerer

3G-Verweigerer müssen jedoch mit hohen Strafen rechnen. Arbeitgeber, die ihre Mitarbeiter ohne 3G-Nachweis arbeiten lassen, begehen eine Verwaltungsübertretung. Arbeitnehmer drohen Strafen bis zu 500 Euro, Arbeitgeber könnten sogar Strafen in Höhe von 3.600 Euro bekommen. Wie die Presse am Mittwoch berichtete, könnte 3G-Verweigerern, die ihre Tätigkeit nicht im Home Office ausüben können, auch das Gehalt gestrichen werden. Zudem sei auch eine Kündigung mit Frist als Konsequenz möglich. Eine fristlose Kündigung wäre hingegen nicht gerechtfertigt.