Gastronomie öffnet wieder
Die Gastronomiebetriebe öffnen ab 15. Mai, Theken dürfen nicht benützt werden, Thekenaussschank wird es vorerst nicht geben. Vier Personen mit ihren Kindern dürfen – ohne Mundschutz – an einem Tisch Platz nehmen und werden von Personal mit Mund-Nasen-Schutz bedient. Zwischen den Tischen und den daran sitzenden Personen ist ein Meter Abstand zu wahren. Die Tische sind vorab zu reservieren, keine freie Platzwahl.
Tourismus
Beherbergungsbetriebe öffnen ab 29. Mai, touristische Freizeitanlagen wie Tierparks und Outdoor-Sehenswürdigkeiten ab 15. Mai. Ein Mindestabstand zwischen den Besuchern von einem Metern muss allerdings eingehalten werden können.
Schwimmbäder
Schwimmbäder und Indoor-Freizeitanlagen öffnen ab 29. Mai, Besuchern muss ein Mindestabstand von einem Metern ermöglicht sein.