Gebühren gestrichen: Handy­nummer kann jetzt gratis mitgenommen werden

Kärnten -

Eine neue EU-Richtlinie macht es möglich: Seit 1. November darf für die Rufnummern-Mitnahme bei Abschluss eines neuen Vertrages keine Gebühr mehr verlangt werden. Im Mai 2022 folgt dann die nächste Erleichterung für Kundinnen und Kunden.


Wer seine Rufnummer zu einem neuen Vertrag mitnehmen will, zahlt jetzt kein Übertragungsentgelt mehr. Die Portierung der Rufnummer zu einem anderen Anbieter muss seit 1. November gratis erfolgen. Davor durften die verschiedenen Handyvertrags-Anbieter für die sogenannte Portierung noch einen Betrag von bis zu zehn Euro verlangen.

Neuerung auch ab Mai 2022

Mit der Änderung des neuen Telekommunikationsgesetzes wurden EU-Richtlinien EECC (European Electronic Communications Code) jetzt nach langer Zeit umgesetzt. Dadurch soll für Kunden der Anbieterwechsel erleichtert und mehr Wettbewerb generiert werden. Am 1. Mai 2022 folgt eine weitere Erleichterung für die Kundinnen und Kunden: Alte Verträge werden dann automatisch gekündigt, wenn die Portierung einer Nummer beantragt wird. Möchte man seinen alten Vertrag behalten, muss dies ausdrücklich verlangt werden.