Goldschakal-Jagd und Wildvogel-Fallen rechtswidrig: Landesverwaltungsgericht Kärnten gibt Tierschutz Austria recht

Kärnten -

Das Landesverwaltungsgericht hat der Beschwerde von Tierschutz Austria gegen die Durchführungsverordnung zum Kärntner Jagdgesetz vollinhaltlich stattgegeben. Die Jagd auf den nach der FFH-Richtlinie geschützten Goldschakal sowie der Einsatz bestimmter Fanggeräte für Wildvögel wurden als rechtswidrig erkannt.

Landesverwaltungsgericht Kärnten hebt zentrale Bestimmungen der Durchführungsverordnung zum Kärntner Jagdgesetz auf

Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Frage, ob die Kärntner Jagdpraxis mit europäischem Naturschutzrecht vereinbar ist. Das Gericht stellte klar: Die aktuelle Regelung verstößt gegen die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) und die Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Union.

Goldschakal-Jagd verstößt gegen EU-Recht

„Dieses Urteil bestätigt, dass das Kärntner Jagdrecht nicht über europäischem Naturschutzrecht stehen darf. Der Schutz von Arten wie dem Goldschakal ist verbindlich – ebenso das Verbot grausamer und nicht-selektiver Fangmethoden“, erklärt Dr.in Michaela Lehner, Leiterin der Stabstelle Recht von Tierschutz Austria.

Nicht-selektive Fanggeräte verboten

Das Gericht erkannte zudem die Nutzung von nicht-selektiven Fallen wie Eichelhäherfalle, Norwegische Krähenfalle und Habichtskorb als rechtswidrig an. Diese Fanggeräte gefährden auch geschützte Vogelarten und verursachen erhebliche Verletzungsrisiken, heißt es Tierschutz Austria betont, dass der Einsatz solcher Geräte gegen das Tierschutzgesetz und die EU-Vogelschutzrichtlinie verstößt.

Hintergrund

Tierschutz Austria hatte bereits im September 2024 eine Verordnungsprüfung beantragt. Nach der Ablehnung durch die Kärntner Landesregierung im März 2025 folgte die Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht Kärnten. Nach der mündlichen Verhandlung am 30. Jänner 2026 wurde der Beschwerde nun stattgegeben.