Goldschakal-Jagd verstößt gegen EU-Recht
„Dieses Urteil bestätigt, dass das Kärntner Jagdrecht nicht über europäischem Naturschutzrecht stehen darf. Der Schutz von Arten wie dem Goldschakal ist verbindlich – ebenso das Verbot grausamer und nicht-selektiver Fangmethoden“, erklärt Dr.in Michaela Lehner, Leiterin der Stabstelle Recht von Tierschutz Austria.
Nicht-selektive Fanggeräte verboten
Das Gericht erkannte zudem die Nutzung von nicht-selektiven Fallen wie Eichelhäherfalle, Norwegische Krähenfalle und Habichtskorb als rechtswidrig an. Diese Fanggeräte gefährden auch geschützte Vogelarten und verursachen erhebliche Verletzungsrisiken, heißt es Tierschutz Austria betont, dass der Einsatz solcher Geräte gegen das Tierschutzgesetz und die EU-Vogelschutzrichtlinie verstößt.
Hintergrund
Tierschutz Austria hatte bereits im September 2024 eine Verordnungsprüfung beantragt. Nach der Ablehnung durch die Kärntner Landesregierung im März 2025 folgte die Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht Kärnten. Nach der mündlichen Verhandlung am 30. Jänner 2026 wurde der Beschwerde nun stattgegeben.









































