Gerichtsmedizinisches Gutachten steht aus
Um mögliche Befangenheit auszuschließen, wurde das Verfahren an eine externe Behörde übergeben. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Graz gegenüber dem Nachrichtenmagazin „profil“ wird ein Suizidversuch als mögliche Todesursache geprüft. Die genaue Ursache soll durch das noch ausstehende gerichtsmedizinische Gutachten festgestellt werden, während der konkrete Sachverhalt weiterhin Gegenstand der laufenden Ermittlungen ist.







































