Technische Hilfsmittel für effektiveres Wildtiermanagement
„Sowohl beim Schwarzwild als auch beim Wolf hat die Erfahrung einfach gezeigt, dass diese technischen Hilfsmittel gebraucht werden, um im Ernstfall rascher reagieren und einschreiten zu können“, erklärt LHStv. Martin Gruber. Deshalb sei nun die Entscheidung getroffen worden, Nachtsichtgeräte auch beim Management von Bibern und Fischottern zuzulassen. Beide Tierarten haben in den letzten Jahren stark an Population zugenommen.
Unterstützung für Jägerinnen und Jäger
Gruber betont, dass es für Jägerinnen und Jäger nicht einfach sei, diese Tiere gezielt zu erlegen. Die technische Unterstützung soll ihnen daher helfen, ihre Aufgabe im Rahmen des Wildtiermanagements zu erfüllen: den Schutz anderer wildlebender Tiere sowie die Verhütung erheblicher Schäden an Kulturen, Wäldern, Gewässern, Fischereigebieten und Viehbeständen.
Erweiterung bestehender Regelungen
Bereits seit 2022 ist der Einsatz von Nachtsichtgeräten bei der Entnahme von Wölfen erlaubt. Mit der Novelle des Jagdgesetzes wurde diese Möglichkeit später auch für die Bejagung von Schwarzwild im Zusammenhang mit der Afrikanischen Schweinepest geschaffen. Der heutige Beschluss erweitert den zulässigen Einsatz von Zieltechnik – einschließlich zusätzlicher Beleuchtungseinrichtungen und Visiereinrichtungen mit Bildumwandler oder Bildverstärker – nun auf weitere Tierarten, die zunehmend Schäden verursachen oder andere Populationen gefährden.