Kärntner Familienzuschuss erhöht: So viel Geld bringt der neue Zuschuss

Kärnten -

Der Familienzuschuss in Kärnten wurde um 6,9 Prozent erhöht. Familien können nun – je nach Pro-Kopf-Einkommen – bis zu 261 Euro pro Monat zusätzlich vom Land aufs Konto bekommen.


Bis zu 261 Euro monatlich gibt es ab sofort für den Kärntner Familienzuschuss – je nach Pro-Kopf-Einkommen der Familien. Damit erhöht die Landesregierung diesen Zuschuss um 6,9 Prozent. In der Regierungssitzung am gestrigen 5. Dezember wurde diese Erhöhung dann auch einstimmig beschlossen. „Das bedeutet unterm Strich mehr Geld für Familien in Kärnten“, so Schaar.

Bis zu 261 Euro 

Entsprechend dem Verbraucherpreisindex wird der Familienzuschuss nun eben um diese 6,9 Prozent erhöht. Diese Erhöhung tritt noch im Dezember in Kraft. Je nach dem monatlichen Pro-Kopf-Einkommen können Familien einen Familienzuschuss in Höhe von bis zu 261 Euro erhalten.

So viel Geld gibt es:

Monatliches Geld:

  • Bei bis zu einschließlich 279 Euro Pro-Kopf-Einkommen gibt es 261 Euro monatlich
  • Bei 280 bis zu 363 Euro sind es 236 Euro
  • Bei 364 bis zu 453 Euro sind es 210 Euro
  • Bei 454 bis zu 542 Euro sind es 182 Euro
  • Bei 543 bis zu 628 Euro sind es 154 Euro
  • Bei 629 bis zu 714 Euro sind es 127 Euro
  • Bei 715 bis zu 825 Euro sind es 105 Euro
  • Bei 826 bis zu 905 Euro sind es 58 Euro

Häufig gestellte Fragen

WAS IST DER FAMILIENZUSCHUSS?

Der Familienzuschuss ist ein Bonus für einkommensschwache Familien. Nach dem Auslaufen des Kinderbetreuungsgeldes gibt es für Familien die Möglichkeit, den Familienzuschuss zu beantragen. Dieser wird Familien mit Kindern, die das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, in Form einer monatlichen, einkommensabhängigen Transferzahlung gewährt.

WIE HOCH IST DER FAMILIENZUSCHUSS NEU?

Der Familienzuschuss neu beträgt monatlich bei einem gewichteten monatlichen Pro-Kopf-Einkommen
• bis zu einschließlich 279 Euro: 261 Euro
• von 280 bis zu 363 Euro: 236 Euro
• von 364 bis zu 453 Euro: 210 Euro
• von 454 bis zu 542 Euro: 182 Euro
• von 543 bis zu 628 Euro: 154 Euro
• von 629 bis zu 714 Euro: 127 Euro
• von 715 bis zu 825 Euro: 105 Euro
• von 826 bis zu 905 Euro: 58 Euro

AB WANN GILT DIE ERHÖHUNG?

Die Erhöhung tritt mit Dezember 2023 in Kraft.

WELCHE VORAUSSETZUNGEN MÜSSEN FÜR DEN FAMILIENZUSCHUSS ERFÜLLT WERDEN?

Voraussetzungen des Kindes, für welches der Antrag gestellt wird:

  • Das Kind hat seinen Hauptwohnsitz in Kärnten und lebt mit dem Förderwerber im gemeinsamen Haushalt.
  • Für das Kind besteht Anspruch auf die Familienbeihilfe
  • Das Kind besitzt die österreichische Staatsbürgerschaft oder eine, die der österreichischen Staatsbürgerschaft gleichgestellt ist.
  • Das Kind hat sein 10. Lebensjahr noch nicht vollendet.
  • Für das Kind ist der Anspruch auf das Kinderbetreuungsgeld nach §2 des Kinderbetreuungsgeldgesetzes nicht mehr gegeben

Die Höhe des Familienzuschusses errechnet sich aus dem Familiennettoeinkommen und der Anzahl der Familienmitglieder. Dieses gewichtete Pro-Kopf-Einkommen muss unter dem gesetzlich festgesetzten Höchstbetrag liegen.

WIE VIEL FAMILIENZUSCHUSS STEHT MIR ZU?

Die exakte Höhe des Zuschusses wird die Landesregierung berechnen. Eine erste grobe Berechnung des Familienzuschusses ist aber auch Online möglich:

WIE BEKOMME ICH DEN FAMILIENZUSCHUSS?

Für den Familienzuschuss muss ein Antrag bei der Abteilung 4 – Soziales der Kärntner Landesregierung gestellt werden. Den Antrag findest du hier. Alle sechs Monate muss ein neuer Antrag gestellt werden.

WIE LANGE KANN ICH DEN FAMILIENZUSCHUSS BEZIEHEN?

Die Dauer des Bezuges beträgt 48 Monate, also vier Jahre. Nach jeweils 6 Monaten ist ein neuer Antrag zu stellen.