Konzertabsage Taylor Swift: Welche Rechte haben Konsument:innen?

Kärnten -

Die Konzerte der Sängerin Taylor Swift in Wien wurden abgesagt. Beim Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Kärnten laufen die Telefone heiß – Konsument:innen wollen wissen, welche Kosten sie refundiert bekommen können. Ein Überblick:

Angelika Wurzer, AK-Konsumentenschutz

Kann das gebuchte Hotel kostenlos storniert werden? Sind Zugtickets refundierbar?

„Wir haben heute bereits zig Anrufe von Konsumentinnen und Konsumenten erhalten. Das Wichtigste vorab: „Geld für das Konzertticket gibt es laut Veranstalter zurück. Das gilt auch für ein Pauschalarrangement mit Ticket samt Hotel und Anreise“, informiert AK-Konsumentenschützerin Angelika Wurzer. Anders sieht es bei individual gebuchten Anreisen bzw. Übernachtungen aus.

Die rechtlichen Details im Überblick:

Durch die Absage des Veranstalters haben Konsument:innen Anspruch auf Rückerstattung der Ticketkosten. Der Veranstalter hat darüber informiert, dass die Zahlung automatisch innerhalb der nächsten Tage erfolgen wird. Falls man die Konzertkarte über ein Kartenbüro gekauft hat, sollte man dieses kontaktieren“, rät Wurzer. „Wer sich privat ein Zugticket zur An- und Abreise oder ein Hotel für die Übernachtung gebucht hat, für den gelten die normalen Stornierungsbedingungen, die sich meist aus den Buchungsunterlagen ergeben bzw. aus den Geschäftsbedingungen“, weiß die Konsumentenschützerin.

Gesamtpaket?

Wenn ein Pauschalarrangement, also ein Gesamtpaket wie Ticket, An- und Abreise sowie Übernachtung, bei einem Veranstalter gebucht wurde, kann diese Reise kostenlos storniert werden, weil ein wesentlicher Teil des Arrangements – das Konzert – nicht stattfindet. Der Reiseveranstalter ist hier Ansprechpartner. „Wir raten, mit dem Veranstalter Kontakt aufzunehmen und schriftlich zu stornieren und den kompletten Preis zurückzufordern“, so Wurzer abschließend.

Informationen:

Für den Fall, dass Konsument:innen Probleme mit der Rückerstattung haben, können sie sich an den Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Kärnten wenden.

Telefon 050 477-2000.