Bis zu drei Filialen pro Apotheke erlaubt
Im Sinne einer flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung werde es Apotheken jetzt außerdem ermöglicht, Abgabestellen mit eingeschränktem Angebot und Öffnungszeiten zu betreiben, sofern es in ihrem Versorgungsgebiet Ortschaften ohne eigene Apotheke oder ärztliche Hausapotheke gibt. Zudem wird jeder Apotheke der Betrieb von bis zu drei Filial-Apotheken erlaubt. In begründeten Einzelfällen und unter bestimmten Bedingungen dürfen öffentliche Apotheken dringend benötigte Arzneimittel an Patienten oder immobilen Bewohnern von Alten- und Pflegeheimen jetzt sogar zustellen. Änderungen gebe es auch hinsichtlich der Bestimmungen zur Erlangung einer Konzession zum Betreiben einer Apotheke.
Apothekengesetz modernisiert
Mit den vorgeschlagenen Modernisierungsschritten werde das Apothekengesetz ins 21. Jahrhundert geholt, urteilte Ralph Schallmeiner (Grüne). Neben den erweiterten Öffnungszeiten werde die Gründung von Filialen erleichtert und diagnostische Testungen sowie Medikationsanalysen ermöglicht. Die Öffnungszeiten der Apotheken würden an jene des Handels angepasst, merkte Laurenz Pöttinger (ÖVP) an, wobei mindestens 36 Stunden offen gehalten werden müssen. FPÖ-Vertreter Gerhard Kaniak (FPÖ) – von Beruf selbst Apotheker – sprach von einem „großen Schritt“. Anpassungsbedarf sah er noch hinsichtlich der Notdienste.