Einstimmiger Schuldspruch wegen Mordes
Im Oktober des Vorjahres ereignete sich der tödliche Vorfall. Die Staatsanwaltschaft war überzeugt, dass der Angeklagte mit Absicht handelte, während die Verteidigung auf ein unglückliches Missgeschick plädierte. Die Hintergründe der Tat bleiben weiterhin ungeklärt. Nach etwa zweistündiger Beratung fällte die Geschworenen ihr Urteil: Einstimmig – acht zu null – wurde er des Mordes für schuldig befunden und zu einer Haftstrafe von zwölf Jahren verurteilt. Die Unschuldsvermutung gilt bis zum endgültigen Urteil weiter.
Rechtsmittel eingeleitet – Fall vor dem OGH
Wie aktuelle Medienberichte informieren, wurde vonseiten des Verteidigers sowohl eine vollständige Berufung als auch eine Nichtigkeitsbeschwerde eingebracht. Damit geht das Verfahren nun an den Obersten Gerichtshof (OGH) nach Wien.