Nach Schuldspruch im Mordfall in der Türk-Kaserne: Fall landet nun beim Obersten Gerichtshof

Spittal an der Drau/Wien -

Nach dem Schuldspruch im Fall des getöteten Grundwehrdieners in der Türk-Kaserne in Spittal an der Drau wurde nun seitens des Verteidigers Berufung sowie eine Nichtigkeitsbeschwerde eingereicht. Der 4. Juni 2025 stand ganz im Zeichen der Verhandlung rund um den tödlichen Vorfall: Der Angeklagte wurde dabei zu zwölf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Da weder seitens der Verteidigung noch seitens der Staatsanwaltschaft eine Erklärung abgegeben wurde, war das Urteil nicht rechtskräftig.

Der Verteidiger des verurteilten Grundwehrdieners hat gegen das noch nicht rechtskräftige Urteil von zwölf Jahren Freiheitsstrafe umfassende Berufung eingelegt und eine Beschwerde wegen Nichtigkeit erhoben, womit der Fall nun beim Obersten Gerichtshof in Wien liegen soll.

Einstimmiger Schuldspruch wegen Mordes

Im Oktober des Vorjahres ereignete sich der tödliche Vorfall. Die Staatsanwaltschaft war überzeugt, dass der Angeklagte mit Absicht handelte, während die Verteidigung auf ein unglückliches Missgeschick plädierte. Die Hintergründe der Tat bleiben weiterhin ungeklärt. Nach etwa zweistündiger Beratung fällte die Geschworenen ihr Urteil: Einstimmig – acht zu null – wurde er des Mordes für schuldig befunden und zu einer Haftstrafe von zwölf Jahren verurteilt. Die Unschuldsvermutung gilt bis zum endgültigen Urteil weiter.

Rechtsmittel eingeleitet – Fall vor dem OGH

Wie aktuelle Medienberichte informieren, wurde vonseiten des Verteidigers sowohl eine vollständige Berufung als auch eine Nichtigkeitsbeschwerde eingebracht. Damit geht das Verfahren nun an den Obersten Gerichtshof (OGH) nach Wien.