Das gilt ab heute neu:
Nachtgastronomie
- Bisher war in vielen Gastronomiebetrieben, wie Tanzlokalen, Clubs oder Diskotheken, eine maximale Auslastung von 75 Prozent erlaubt. Ab 22. Juli gibt es diese Kapazitätsbeschränkung nicht mehr.
- Ab 22. Juli ist der Zugang zur Nachtgastronomie nur mehr für Geimpfte und Personen mit aktuellem negativem PCR-Testergebnis (maximal 72 Stunden gültig) möglich.
Quelle: sozialministerium.at
Maskenpflicht im Handel?
- Die Maskenpflicht im Handel gilt seit heute nur mehr in Geschäften des täglichen Bedarfs, wie in Supermärkten, Banken, Tankstellen oder Apotheken. Auch in den öffentlichen Verkehrsmitteln muss noch einen MN-Schutz getragen werden.
- Ansonsten entfällt im Handel die Maskenpflicht.
- Eine Ausnahme davon ist das Bundesland Wien.
Quelle: wko.at
Ab 15. August: Änderung beim Impfnachweis
- Ab 15. August gilt eine Impfung erst bei vollständiger Immunisierung als 3G-Nachweis. Das bedeutet, der Nachweis wird erst ab dem Tag der zweiten Teilimpfung ausgestellt. Die Regelungen für Personen, die mit Johnson & Johnson geimpft werden sowie für Genesene und Getestete bleiben unverändert.
Quelle: sozialministerium.at