Gleich zu Beginn der Pandemie im März des Vorjahres setzte die ÖGK zahlreiche
Maßnahmen, um Versicherten ihre gewohnt verlässliche Versorgung trotz
Kontaktbeschränkungen sicherzustellen. Dazu zählt neben der telefonischen Krankmeldung
auch die kontaktlose Medikamentenverordnung sowie die Möglichkeit für telemedizinischer
Behandlungen.
Neuerliche Verlängerung aufgrund hoher Infektionszahlen
Österreichische Gesundheitskasse verlängert telefonische Krankmeldung bis 31. Mai
ÖGK -
Die Österreichische Gesundheitskasse verlängert nochmals die telefonische Krankmeldung
bis 31. Mai 2021. Ursprünglich war die im Zuge der Corona-Pandemie eingeführte Möglichkeit der kontaktlosen Arbeitsunfähigkeitsmeldung bis Ende März befristet.
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Angesichts des weiter hohen Infektionsgeschehens verlängert die ÖGK diese Option bis Ende Mai, um sowohl Versicherte als auch Vertragsärztinnen und Vertragsärzte bestmöglich zu schützen.