Für Arbeitgeber und Betreiber noch höhere Strafen
Sollte es zu einer Kontrolle kommen und der Arbeitnehmer hat keines der 3G erfüllt, erwartet ihn eine Strafe in der Höhe von 500 Euro. Für den Arbeitgeber fällt die Sanktion noch höher aus – sie müssen 3600 Euro bezahlen, wenn einer ihrer Mitarbeiter den Nachweis nicht erbringen kann.
“Corona-Partys” kosten bis zu 30.000 Euro
Dieselben Strafen gelten auch übrigens auch im Handel und in der Gastronomie. Kunden zahlen bis zu 500 Euro und Betreiber bis zu 3600 Euro Strafe, wenn kein 3G-Nachweis erbracht wird. Kontrolliert werden kann jeder zu jederzeit. Hier setzt die Regierung auf Verhältnismäßigkeit. Wenn zum Beispiel Einsicht besteht, wird nicht gleich abgestraft usw. Sollte aber jemand extra eine Veranstaltung organisieren, bei dem nicht alles nach den Regeln läuft, geht das Strafmaß sogar hoch bis zu 30.000 Euro.