ORF-Gebühr: Frist ist abgelaufen

Kärnten -

Nicht mehr lange, dann ist 2024 – ab dann gilt auch die neue ORF-Gebühr. Einige Haushalte mussten jetzt aber schnell sein und sich bis Ende November beim ORF anmelden. Welche Folgen sie nun erwarten, erfährst du hier.


Mit 1. Jänner 2024 heißt es adé zur GIS-Gebühr und hallo zur ORF-Gebühr. Die neue ORF-Gebühr fällt zwar günstiger aus als die GIS, muss aber mit dem neuen Jahr von allen Haushalten entrichtet werden – egal ob, diese einen Fernseher und Radio besitzen oder nicht.

GIS-Briefe im Postkasten

Nun ja, lange ist es nicht mehr hin, bis diese Änderung endgültig durchgesetzt wird. Die Umstellung von den bisherigen Rundfunkgebühren auf den ORF-Beitrag ist bereits im vollen Gange. Dazu zählt auch die Registrierung der Haushalte, die zuvor keine GIS-Gebühren bezahlt haben. Seit Herbst bekamen all jene einen Brief zu geschickt. Sie hatten bis Ende November Zeit, sich anzumelden.

Frist abgelaufen

Diese Frist ist mit dem 30. November 2023 nun abgelaufen. Aber was passiert, wenn man sich bis dato nicht angemeldet hat? „Wer jedoch bislang keine Rundfunkgebühr bezahlt hat, muss sich aktiv mit seiner Hauptwohnsitz-Adresse registrieren. Geschieht dies nicht, so wird einer Person an dieser Adresse eine Vorschreibung über die Jahresgebühr geschickt“, informiert der ORF.

Fast 200 Euro Jahresbeitrag

Das heißt, wer die Frist nicht eingehalten hat, verliert die Chance darauf auszuwählen, in welchen Monatsabständen der Beitrag bezahlt wird. Viel eher bekommt man ab Jänner schon die Vorschreibung mit dem Jahresbeitrag in der Höhe von mindestens 183,60 Euro (exkl. Länderabgabe).

Was passiert, wenn man nicht zahlt?

Viele mögen meinen, wenn sie sich nicht anmelden, könnten sie der ORF-Gebühr entgehen. Falsch gedacht. Der Brief wird automatisch an den jeweiligen Haushalt gesendet. Wer die ORF-Gebühr nicht zahlt, kommt in das Mahnverfahren, das weit im Jahr 2024 beginnen soll. Dort wird man dann neuerlich dazu aufgefordert, den Beitrag zu bezahlen.

Häufig gestellte Fragen:

WIE VIEL MUSS ICH FÜR DEN ORF AB 2024 BEZAHLEN?

Das hängt davon ab, in welchem Bundesland man lebt. Mittlerweile entfällt in fünf Ländern die Landesabgabe, so muss man in Vorarlberg, Oberösterreich, Niederösterreich, Salzburg (vorerst nur für 2024) und Wien im kommenden Jahr „nur“ 15,30 Euro pro Monat bzw. 183,60 Euro im Jahr bezahlen. In Tirol sind es 222,72 Euro jährlich bzw. 18,56 monatlich, im Burgenland sind es 243,60 jährlich und 20,30 monatlich, in Kärnten sind es 241,2 Euro und 20,10 Euro im Monat und in der Steiermark sind es 238,8 Euro jährlich und 19,9 Euro monatlich.

WER MUSS ORF-GEBÜHR BEZAHLEN?

Von der ORF-Gebühr ausgenommen sind jene Personen, die auch bisher schon befreit waren. Befreit sind dabei jene Haushalte, wo das Nettoeinkommen bei maximal 1.243,49 (eine Person im Haushalt) bzw. maximal 1.961,75 (zwei Personen im Haushalt) Euro liegt. Für jede weitere Person erhöht sich diese Grenze um 191,87 Euro. Zudem befreit sind Arbeitslose, Beihilfebezieher vom Kinderbetreuungsgeld und Gehörlose. Auch Zivildiener, Rezeptgebührbefreite und Bezieher der Grundversorgung sind derzeit von der GIS befreit. Ansonsten muss jedoch jeder Hauptwohnsitz bezahlen.

AB WANN GILT DIE NEUE ORF-GEBÜHR?

Ab 1. Jänner 2024.

WIE MUSS ICH BEZAHLEN?

Für jene Personen, die die GIS bereits bezahlen, ändert sich recht wenig, der Zahlschein kommt wie gewöhnlich, auch die SEPA-Abbuchungen finden weiterhin statt – je nach Wahl im 2- bis 6-Monats-Zyklus. Ist man noch nicht angemeldet, sollte man sich online Anmelden, macht man dies nicht, wird man dazu aufgefordert. Die Gebühr ist dann Anfang nächsten Jahres innerhalb von 14 Tagen zu zahlen, ansonsten soll eine beauftragte Inkassofirma dafür sorgen, dass bezahlt wird, wie es heißt.

WAS ÄNDERT SICH FÜR MICH MIT DER NEUEN ORF-ABGABE?

Für all jene, die bereits GIS bezahlen, ändert sich nicht viel – sie zahlen sogar weniger. Jene Personen, die die GIS noch nicht bezahlen und nicht davon befreit sind, haben ab 2024 irgendwo zwischen 15 und 20 Euro weniger pro Monat am Konto.

WANN MUSS ICH DIE ORF-GEBÜHR NICHT BEZAHLEN?

„Wurde einer Person an einem Hauptwohnsitz die Gebührenbefreiung bewilligt, so muss weder ORF-Beitrag noch Landesabgabe bezahlt werden. Ein neuer Antrag ist hier nicht notwendig“, heißt es seitens der GIS. Sich vom Beitrag befreien zu lassen, ist aber natürlich weiterhin möglich. Bekommt man jetzt zum Beispiel Studien- oder Schülerbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Lehrlingsentschädigung, Pflegegeld, Pension, Arbeitslosengeld oder Mindestsicherung und überschreitet ein gewisses Nettoeinkommen nicht, ist man befreit.

Alles weitere zur Befreiung inklusive des Antrags erfahrt und bekommt ihr hier.

WAS PASSIERT, WENN ICH DIE ORF-GEBÜHR AB 2024 NICHT BEZAHLE?

Dann kommt man in ein Mahnverfahren, wie es nun heißt. In diesem wird man noch einmal dazu aufgefordert, den Beitrag zu zahlen.