Photovoltaikförderung: Erster Fördercall noch bis 28. Feber 2025 offen

Kärnten -

Das Land Kärnten hat die Photovoltaik-Förderung mit Beginn des Jahres auf neue Beine gestellt: die Abwicklung wurde digitalisiert und zur schnelleren Bearbeitung aufgrund des hohen Andrangs ein Call-System eingeführt. Der erste Fördercall des Jahres endet nun, wie öffentlich angekündigt, mit Ende Februar. Seitens des Landes wird daher darauf hingewiesen, dass Einreichung für diese erste Fördertranche des Jahres nur noch bis Freitag, 28. Feber 2025, 24 Uhr erfolgen können.

Einreichung zur Förderung von PV-Anlagen und Speicher beim nächsten Call wieder möglich.

Einreichungen nur noch wenige Tage möglich

Wer in eine Photovoltaikanlage investiert hat, die bis dahin fertiggestellt und ans Netz angeschlossen sowie abgerechnet ist, kann seinen Antrag bis zu diesem Zeitpunkt über das neue digitale System auf der Homepage des Landes einreichen. Auch für private Stromspeicher gilt diese Frist. Nur noch bis zu dieser Frist gelten zudem für alle 2023 und 2024 errichteten und in Betrieb genommenen Anlagen die höheren Fördersätze des Vorjahres. Mit 1.3.2025 ist der erste Förder-Call beendet. Aber auch für all jene, die ihre Anlage erst heuer bauen, besteht kein Grund zur Sorge, da die Förderung fortgeführt wird. Anlagen, die im Jahr 2025 errichtet werden, können beim nächsten Fördercall wieder rückwirkend eingereicht werden. Das Land Kärnten wird im Sommer über die neuen Einreichtermine und Details informieren.