Einreichungen nur noch wenige Tage möglich
Wer in eine Photovoltaikanlage investiert hat, die bis dahin fertiggestellt und ans Netz angeschlossen sowie abgerechnet ist, kann seinen Antrag bis zu diesem Zeitpunkt über das neue digitale System auf der Homepage des Landes einreichen. Auch für private Stromspeicher gilt diese Frist. Nur noch bis zu dieser Frist gelten zudem für alle 2023 und 2024 errichteten und in Betrieb genommenen Anlagen die höheren Fördersätze des Vorjahres. Mit 1.3.2025 ist der erste Förder-Call beendet. Aber auch für all jene, die ihre Anlage erst heuer bauen, besteht kein Grund zur Sorge, da die Förderung fortgeführt wird. Anlagen, die im Jahr 2025 errichtet werden, können beim nächsten Fördercall wieder rückwirkend eingereicht werden. Das Land Kärnten wird im Sommer über die neuen Einreichtermine und Details informieren.