Einem afghanischen Staatsangehörigen und Asylwerber wird zur Last gelegt, am 10. November 2015 in Kunduz/Afghanistan vier Männer (Mitglieder der Taliban), die Blutrache an seinem Vater üben wollten, zu töten. Laut Anklageschrift hatten die Männer zuvor im Rahmen eines Feuergefechts seinen Vater erschossen und sollen versucht haben, ihn selbst und seinen Cousin zu erschießen.
Anklage wegen Totschlags
Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt erhebt Anklage wegen des Verbrechens des Totschlags nach § 76 StGB. Die Staatsanwaltschaft geht in ihrer Anklage davon aus, dass der Angriff bereits beendet war und der Angeklagte danach durch das gezielte Erschießen der bereits verletzten Angreifer einen Tötungsvorsatz inne gehabt haben soll. Dem Angeklagten droht eine Freiheitsstrafe von fünf bis zu zehn Jahren. Es gilt die Unschuldsvermutung.