Prozess um Tod von Leon in Tirol: Vater (40) schwer belastet

Innsbruck -

Am Mittwoch begann am Landesgericht Innsbruck der Prozess gegen einen 40-jährigen Vater Florian A., der unter Mordverdacht steht, weil sein sechsjähriger Sohn Leon vor fast zwei Jahren in der Kitzbüheler Ache ertrank.

Der Angeklagte bekannte sich nicht schuldig, doch Gutachten belasten ihn schwer. 

25 Medien aus Österreich und Deutschland vertreten 

Bei der Verhandlung herrschte großes Medieninteresse. Zahlreiche Journalisten und TV- Sender aus Österreich und Deutschland waren heute anwesend.  Der Angeklagte ist deutscher Staatsbürger. Der Vater schilderte emotional die Ereignisse der Nacht und betonte, wie sehr ihn die Anklage belaste. Seine Erinnerungen zum Tathergang beschrieb er als „einen Blitzschlag im Kopf“.

Gutachter belasten Angeklagten 

Gutachten von Gerichtsmediziner Walter Rabl und der psychiatrischen Sachverständigen Gabriele Wörgötter widersprachen den Angaben des Angeklagten. Staatsanwalt Joachim Wüstner führte Beweise an, darunter DNA-Spuren und Handyauswertungen, die die Schuld des Angeklagten untermauern. Demnach sei es unglaubwürdig, dass der Vater über eine längere Zeit bewusstlos gewesen sei. Zudem gebe es keine DNA-Spuren eines möglichen Täters.

Verteidigung kritisiert Ermittlungen

Die Verteidigung Mathias Kapferer und Albert Heiss, kritisierte die Ermittlungen und betonte die liebevolle Beziehung zwischen Vater und Sohn. Es gebe keine Beweise für die Schuld des Angeklagten, und die Ermittlungen seien fehlerhaft gewesen. Auch die Ehefrau steht hinter ihrem Mann wie Verteidiger Mathias Kapferer betont. 

25 Zeugen einvernommen

Der Prozess wird morgen, Donnerstag, den 18. Juli 2024, fortgesetzt. Insgesamt sollen 25 Zeugen einvernommen werden, darunter die Frau des Angeklagten, seine Mutter, sein Stiefvater, eine Betreuerin des toten Buben, der Finder des Angeklagten, Polizeibeamte, Ersthelfer und Ärzte.

Drei Prozesstage

Insgesamt sind drei Prozesstage angesetzt. 14 Schöffen entscheiden über Schuld oder Unschuld. Ein Urteil wird am 1. August erwartet. Der vorsitzender Richter ist Andreas Fleck.

Die Verhandlungen findet an allen drei Tagen in Innsbruck statt