Ab Mitte Dezember

Schwangere schützen: Freistellungs­anspruch in Kontaktberufen

Kärnten -

Da Frauen während ihrer Schwangerschaft zur Gruppe der Risikopatienten zählen, hat der Sozialausschuss heute den Beschluss verkündet, dass sie ab Dezember ein Recht auf Freistellung ihrer Arbeit haben. Ausgenommen davon sind Selbständige.


Ab dem dritten Schwangerschaftsmonat könnten die schwangeren Frauen mit hoher Wahrscheinlichkeit einen schweren Verlauf einer Corona-Erkrankung erleiden. Wie Medien berichten zeigen dies neue medizinische Erkenntnisse. Um die Schwangeren davor zu schützen, soll nun Mitte Dezember die neue Regelung in Kraft treten, dass sie entweder ins Home-Office wechseln dürfen, oder komplett freigestellt werden. Die Regelung soll vorerst bis März 2021 laufen.

4.500 Frauen betroffen

Laut Medienberichten sind in Österreich 4.500 Frauen betroffen. Man rechne mit 10 Milllionen Euro pro Monat für den Entgelt-Kostenersatz, welchen die Arbeitgeber erhalten. Es sind Frauen betroffen die als Kindergärtnerin, Friseurin, Stylistin, Kosmetikerin, Picerin, Masseurin oder Physiotherapeutin arbeiten. Außerdem umfasst die Regelung alle Arbeiterinnen und Angestellten, Bundesbedienstete, Landarbeiterinnen und Freie Dienstnehmerinnen. Ausgenommen seien nur Selbstständige, wobei auch hierzu Gespräche mit dem zuständigen Ministerium laufen würden.