“Menschen mit Behinderungen, die Anspruch auf eine kostenlose digitale Autobahnvignette haben, bekommen auch die Mautjahreskarte zum ermäßigten Preis”, erläutert Barbara Reiter, ÖAMTC-Beraterin für Menschen mit Behinderung. “Die Abfrage, ob die nötigen Voraussetzungen erfüllt sind, erfolgt automatisiert im System der ASFINAG. Hierfür ist es also nicht notwendig, Unterlagen vorzuzeigen.”
Wo und für wen gilt die Ermäßigung?
Die angesprochenen Voraussetzungen erfüllen jene Menschen, die über die Zusatzeintragung ‘Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel’ in ihrem Behindertenpass verfügen. Das Kraftfahrzeug, für das die ermäßigte Mautjahreskarte Gültigkeit haben soll, muss zudem auf die betreffende Person zugelassen sein. “Mit der erweiterten und vereinfachten Ausgabe von Streckenmautjahreskarten wird eine mehrfach vom ÖAMTC geforderte Gesetzesänderung zugunsten von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen nun auch umgesetzt”, freut sich die Expertin des Mobilitätsclubs. Wichtig: Die ermäßigte Mautjahreskarte gilt auf fast allen Streckenmautabschnitten der ASFINAG – ausgenommen ist nur die A11 Karawanken Autobahn. Außerdem kann exklusiv für die A13 Brenner Autobahn eine kostenlose Mautjahreskarte erworben werden.