,,Typische Gefahr” – Niemand haftet bei Unfall in Mauthner- Klamm
Mauthner Klamm -
Das ist die Stellungnahme der ÖGH betreffend des tödlichen Unfalls eines jungen Mädchens im Jahr 2019.
© APA/LPD Kärnten
Die damals 4-Jährige wurde in der Mauthner Klamm von einem hinunterstürzenden Baumstück tödlich verletzt. Nun äußert sich das Berufsgericht zu diesem Vorfall. Es habe sich um eine ,,typische Gefahr” gehandelt, für die niemand haftet.