Schwer belastet
Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, durch die Vorspiegelung seiner Leistungs- und Zahlungswilligkeit sowie das Anbieten von Dienstleistungen im Baugewerbe, einen Betrag von insgesamt € 87.600,- ungerechtfertigt erlangt zu haben. Darüber hinaus soll er versucht haben, einen weiteren Betrag von € 154.090,82 zu erschleichen, was jedoch misslungen sein soll.