Geflügel darf wieder raus – Schutzmaßnahmen bleiben bestehen
Das gesamte Bundesland Kärnten wurde als Gebiet mit erhöhtem Risiko eingestuft. Das bedeutet, dass weiterhin vorbeugende Schutzmaßnahmen für Geflügelbestände einzuhalten sind, aber eben die größte Einschränkung – die Vorgabe, Geflügel im Stall zu halten – entfällt.
Weiterhin Schutzmaßnahmen gegen Geflügelkrankheiten
Verpflichtend sind weiterhin Präventionsmaßnahmen, um den Kontakt zwischen Nutzgeflügel und Wildvögeln zu verhindern, wie Netze, Dächer und Abzäunungen sowie die Fütterung und Tränkung der Tiere im Stall oder unter einem Unterstand und die Trennung von Enten und Gänsen von anderem Geflügel. Auch alle Gerätschaften, Transport- und Beförderungsmittel für Geflügel sowie Ladeplätze sind mit besonderer Sorgfalt zu reinigen und zu desinfizieren.
Meldepflicht bei auffälligen Veränderungen in Geflügelbeständen
Eine Meldepflicht besteht darüber hinaus, wenn in einer Geflügelhaltung ein Abfall der Futter- und Wasseraufnahme der Tiere von mehr als 20 Prozent oder eine Verminderung der Eierproduktion um mehr als fünf Prozent für mehr als zwei Tage sowie eine Mortalitätsrate höher als drei Prozent in einer Woche bemerkbar ist.