Die Einstufung der Risikogebiete war nach mehreren in Österreich bestätigten Fällen der Vogelgrippe notwendig geworden. „Die Aufhebung der Stallhaltepflicht nach mehreren Monaten ist eine große Erleichterung für die betroffenen Betriebe. Als Vorsichtsmaßnahme sind aber gewisse Vorkehrungen weiter einzuhalten, um die Geflügelbestände zu schützen“, informiert Agrarlandesrat Martin Gruber.
Manche Maßnahmen weiterhin einhalten
Denn die 64 Kärntner Gemeinden, inklusive der Statutarstädte Klagenfurt und Villach, für welche eine Stallhaltepflicht verordnet worden war, werden vom Gesundheitsministerium weiterhin zu den Gebieten mit erhöhtem Risiko gezählt. Das bedeutet, dass Präventionsmaßnahmen, um Nutzgeflügel vor Kontakt mit Wildvögeln zu schützen (Netze, Dächer und Abzäunungen, Fütterung und Tränkung der Tiere nur im Stall oder unter einem Unterstand, Trennung von Enten und Gänsen von anderem Geflügel) in diesen Gebieten weiterhin verpflichtend sind.