Weitere Maßnahmen gegen den Wolf

Spittal an der Drau -

Nachdem erst am Montag die zeitliche und räumliche Ausdehnung der ersten Abschuss-Genehmigung im Gailtal beschlossen wurde, hat Landesrat Martin Gruber gestern einen zweiten Bescheid zur Ausnahme von den Schonvorschriften für einen Problemwolf im Bezirk Spittal unterzeichnet. Der entsprechende Antrag wurde von der Agrargemeinschaft Unholde Alpe in Oberdrauburg eingebracht. Aufgrund der Chronologie und der Häufigkeit der nachgewiesenen Wolfsrisse in diesem Gebiet, geht die Behörde davon aus, dass hier bis Anfang September insgesamt 28 Nutztierrisse von einem Problemwolf verursacht wurden.

Weitere Maßnahmen gegen den Wolf


Es wurde auch in diesem Fall ein ausführliches Ermittlungsverfahren durchgeführt. „Die Experten sind zum Ergebnis gekommen, dass es keine andere zufriedenstellen Lösung gibt, um weitere Schäden zu verhindern“, informiert Gruber. Rund 170.000 Euro würde etwa allein die Umsetzung von Herdenschutzmaßnahmen kosten, „das ist unzumutbar für die Tierhalter“, so Gruber. Die Genehmigung wurde für die Jagdgebiete Gailberg-Pirknergraben, Schatzbichlalpe, Unholde, Hochstadel, Hochstadelspitz, Schartenalpe und Flaschberg erteilt und ist vorläufig bis zum 20. Oktober befristet.

„Auch wenn die Tiere bereits von den Almweiden abgetrieben wurden, ist aufgrund der Vorkommnisse, die wir im Gailtal gesehen haben, weiter Vorsicht geboten, da Wölfe auf Weiden im Talbereich ausweichen könnten“, informiert Gruber. „Es geht hier um den Schutz von Bevölkerung und Weidetieren.“ Aufgrund der Streifgebietsgröße von Wölfen, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass der Wolf, von dem die Risse verursacht wurden, sich noch im Gebiet aufhält und weitere ernste Schäden verursachen könnte. „Ich bin deshalb weiterhin bereit, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Betroffenen zu unterstützen und insbesondere die Ansiedelung eines Wolfsrudels in Kärnten zu verhindern“, sagt Jagdreferent Gruber. Die Jagdausübungsberechtigten in den genannten Jagdgebieten haben bereits vorab ihre Mitwirkung an der Umsetzung des Bescheids zugesichert. Nur sie dürfen die Entnahme des Problemwolfs vornehmen. Ein möglicher Abschuss ist unverzüglich an den Wolfsbeauftragten des Landes zu melden.