So einfach geht’s
Seit der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes, die zum 1. November 2021 in Kraft getreten ist, muss durch die Mobilfunkanbieter eine kostenlose Rufnummernmitnahme gewährleistet werden. Trotzdem erscheint es vielen Kundinnen und Kunden noch immer zu aufwendig, die Portierung zu beantragen. Dabei ist es ganz einfach, wie unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung zeigt.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
Wir zeigen Schritt für Schritt, wie Sie Ihre Rufnummer von Ihrem alten Anbieter zu Ihrem neuen Anbieter mitnehmen können:
- Als Erstes müssen Sie bei Ihrem alten Anbieter die Nummernübertragungsinformation (NÜV-Information) anfordern. Das komplizierteste hierbei ist wohl der Name, denn der Rest ist ganz leicht. Die NÜV-Information enthält alle wichtigen Daten zu Ihrem bisherigen Vertrag und muss Ihrem neuen Mobilfunkanbieter vorgelegt werden. Die NÜV-Information enthält zum Beispiel Daten zu Kündigungsfristen oder -terminen und etwaigen Kosten, die nach einer Kündigung anfallen.
- Als Nächstes lassen Sie Ihrem neuen Anbieter die NÜV-Information zukommen. Hier ist zu beachten, dass die NÜV-Information nach Ausstellung nur 90 Tage gültig ist. Nach Ablauf dieser Frist muss sie erneut ausgestellt werden. Wird die NÜV-Information online beantragt, darf sich der alte Anbieter nur 20 Minuten Zeit lassen, um die NÜV-Information an Sie zu übermitteln. Bei einer Übermittlung auf dem Postweg ist die NÜV-Information durch den alten Anbieter spätestens am nächsten Werktag zur Post zu geben.
- Wenn die ersten beiden Schritte erledigt sind, können Sie beim neuen Anbieter die Rufnummernmitnahme oder die Portierung beantragen. Hier ist jedoch eine gewisse Vorsicht geboten, denn seit dem 1. Mai 2022 gilt der Portierungsantrag auch als Kündigung für Ihren alten Vertrag. Wenn Sie Ihren Vertrag beim alten Anbieter behalten oder nicht zum nächstmöglichen Termin kündigen möchten, müssen Sie dies dem alten Anbieter explizit mitteilen. Sie können den Termin für die Portierung frei wählen. Der allerspäteste Zeitpunkt für eine Portierung ist jedoch 100 Tage nach Ausstellung der NÜV-Information. Mit dem Portierungsantrag entfällt also die Kündigung beim alten Anbieter und der Prozess der Rufnummermitnahmen ist abgeschlossen.
Was es noch zu beachten gilt
Verträge können nicht zu jedem beliebigen Zeitpunkt gekündigt werden. Durch die neue Kündigungsrichtlinie der EU können laufende Verträge in der Regel binnen eines Monats gekündigt werden. Kündigen Sie am Ersten eines Monats, wird die Kündigung zum Ersten des folgenden Monats wirksam, außer es gilt eine Mindestlaufzeit, die zum fraglichen Zeitpunkt noch nicht abgelaufen ist. Automatische Vertragsverlängerungen mit Mindestlaufzeit sind nach derzeitiger Rechtslage jedoch ungültig.
Möchten Sie den Vertrag beim alten Anbieter fortführen, müssen Sie dies explizit mitteilen. Überschneiden sich ein alter und ein neuer Vertrag und Sie haben die Portierung beantragt, muss der alte Anbieter Ihnen kostenfrei eine neue Nummer für die restliche Vertragslaufzeit zur Verfügung stellen.
Eine Rufnummernmitnahme im Festnetz ist ebenfalls möglich, jedoch nur im gleichen Vorwahlgebiet. Hierfür ist es ausreichend, dem neuen Anbieter mitzuteilen, dass Sie Ihre alte Rufnummer mitnehmen möchten. Wie beim Mobilfunk gilt dies als Kündigung des alten Vertrages zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Sie können einen alten Vertrag auch selbst kündigen oder auslaufen lassen und erst danach einen neuen Vertrag beginnen. Auch dann haben Sie das Recht, Ihre alte Rufnummer mitzunehmen. Allerdings muss Ihr alter Anbieter Ihre Nummer nur bis 30 Tage nach Vertragsende für Sie zur Verfügung halten.
Welche Kosten sind zu erwarten?
Die Portierung ist kostenlos und es entstehen keine zusätzlichen Kosten in irgendeiner Form. Allerdings werden bei einer vorzeitigen Vertragsbeendigung die restlichen Raten innerhalb der legalen Mindestvertragslaufzeit fällig. Sie können mit dem Anbieter auch verhandeln, dass Sie alle restlichen Raten, mit denen Sie etwa ihr Smartphone noch abbezahlen, auf einmal bezahlen, um den Vertrag schneller zu beenden.
Bei einigen Anbietern und je nach Angebot können Aktivierungsentgelte für die Aktivierung der neuen SIM-Karte anfallen. Diese Konditionen sind dem neuen Vertrag zu entnehmen.
Restguthaben auf Wertkarten sind vom alten Anbieter an Sie auszuzahlen. Je nach Vertragsbedingungen kann der Anbieter hierfür jedoch Gebühren geltend machen.
Fazit
Die Rufnummernmitnahme ist kostenlos und mittlerweile relativ unkompliziert. Niemand sollte sich nur wegen der Rufnummer an einen bestimmten Vertrag oder Anbieter gebunden fühlen. Hat man das Gefühl, nicht im richtigen Vertrag zu sein, oder hat man bei einer Vergleichsrecherche festgestellt, dass ein anderer Anbieter günstiger ist, sollte man unbedingt wechseln. Den Großteil der Arbeit übernimmt dann der neue Anbieter.