Strafen bis zu 10.000 Euro möglich
Dem Gesetz zufolge ist jeder Lenker verpflichtet, vor Fahrtantritt bei einem Rundgang um das Fahrzeug dessen Zustand zu kontrollieren. “Neben einer freien Sicht durch alle Scheiben und Außenspiegel müssen auch die Kennzeichen erkennbar sein. Dazu braucht es nicht notwendigerweise Wasser: Ein Besen, Lappen oder Taschentuch tun es häufig auch”, stellt der Jurist des Mobilitätsclubs klar. Bei einer Fahrt mit unlesbaren Kennzeichen sind Strafen bis zu 10.000 Euro möglich. “Idealerweise sollten bei dieser Gelegenheit alle Beleuchtungseinrichtungen und bei neueren Fahrzeugen auch Abstandsensoren, Rückfahrkameras und dergleichen von Schmutz befreit werden, um deren einwandfreie Funktion zu gewährleisten.”