Personalentscheidung in der Katholischen Kirche

Geistl. Rat Dr. Johann Sedlmaier wird Generalvikar der Diözese Gurk

Klagenfurt -
Geistl. Rat Dr. Johann Sedlmaier, Pfarrprovisor von Arnoldstein und Thörl-Maglern sowie gewählter Vorsitzender des Priesterrates der Diözese Gurk, wird mit 3. Februar 2020 neuer Generalvikar der Diözese Gurk.

Geistl. Rat Dr. Johann Sedlmaier

Der designierte Bischof der Diözese Gurk Dr. Josef Marketz hat diese wichtige Personalentscheidung knapp zwei Wochen vor seiner Bischofsweihe bekanntgegeben.
  • „Pfarrer Sedlmaier ist ein besonders qualifizierter Theologe und Seelsorger mit vielfältiger pastoraler Erfahrung“, so Marketz. “Als Pfarrer, als Vorsitzender der Priesterrates sowie als geistlicher Assistent der Direktion des Bischöflichen Seelsorgeamtes der Diözese Gurk verfügt der neue Generalvikar”, so Marketz, “über eine profunde Kenntnis der seelsorglichen Situation in Kärnten sowohl auf pfarrlicher als auch auf diözesaner Ebene und ist mit den Lebens- und Arbeitswelten von Priestern und Laien gleichermaßen bestens vertraut. Ich möchte mit dieser Personalentscheidung auch ein Zeichen dafür setzen, dass mir in der Seelsorge das gute Miteinander und gemeinsame Wirken von Priestern und Laien ein zentrales Anliegen ist”, so der designierte Bischof.
Die Pfarren Arnoldstein und Thörl-Maglern werden von Sedlmaier bis zur Bestellung eines Nachfolgers mitprovidiert. Unterstützt wird er dabei von Pfarrer i. R. Geistl. Rat Georg Pichorner und Dechant Mag. Herbert Burgstaller aus Villach.

Lebenslauf

Der neue Generalvikar wurde am 18. April 1972 in Klagenfurt geboren. Nach der Bäckerlehre besuchte er das Bundesaufbaugymnasium in Horn/Niederösterreich, wo er 1995 maturierte. Im Oktober 1995 trat er in das Kärntner Priesterseminar in Graz ein, wo er anschließend bis 2002 Fachtheologie und Religionspädagogik studierte. Das Studienjahr 1998/99 verbrachte er zu einem Externjahr in Innsbruck. Vom damaligen Diözesanbischof Dr. Alois Schwarz wurde Sedlmaier im Dezember 2002 in Stift Griffen zum Diakon und am 29. Juni 2003 im Dom zu Klagenfurt zum Priester geweiht. Die Primizmesse feierte er am 6. Juli 2003 in seiner Heimatpfarre St. Peter am Wallersberg/Št. Peter na Vašinjah. Nach seiner Priesterweihe war Sedlmaier ein Jahr lang als Kaplan im Pfarrverband Völkermarkt/Trixnertal tätig. Von 2004 bis 2008 war er Kaplan in Althofen. 2007 schloss er das Doktoratsstudium der Theologie beim mittlerweile emeritierten Dogmatiker Univ.-Prof. Dr. Józef Niewiadomski an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck mit einer Arbeit zum Thema „Berufen! Die Gnadentheologie von John Irvings Owen Meany im Lichte der Dramatischen Theologie“ ab. Seit 2008 ist Sedlmaier Pfarrprovisor in der Pfarre Arnoldstein und war überdies von 2008 bis 2014 Geistlicher Assistent der Katholischen Frauenbewegung der Diözese Gurk. Von 2008 bis 2018 unterrichtete er die Fächer Persönlichkeitsbildung-Spiritualität und Religionspsychologie an der KPHE Kärnten. Seit 2009 ist er zudem für die Pfarre Thörl-Maglern verantwortlich. Seit 2011 ist er außerdem Dechant-Stellvertreter des Dekanates Villach-Land. Sedlmaier ist seit 2013 zusätzlich Leiter des Referats für Priester der Diözese Gurk und war von 2013 bis 2018 Geschäftsführender Vorsitzender des Priesterrat-Vorstandes der Diözese Gurk. Seit 2014 ist Sedlmaier Geistlicher Assistent der Direktion des Bischöflichen Seelsorgeamtes der Diözese Gurk sowie seit 2015 Referent des Pastoralen Lehrgangs der Diözese Gurk. In Anerkennung seiner Leistungen und seines Engagements wurde er 2014 zum Bischöflichen Geistlichen Rat ernannt.

Erklärung: Amt des Generalvikars

Der Generalvikar ist in der kirchlichen Hierarchie nach dem Bischof das zweithöchste Amt innerhalb einer Diözese. Er wird gemäß Canon 477 des Katholischen Kirchenrechts (CIC) vom Bischof vollkommen frei ernannt, und kann von ihm auch vollkommen frei abberufen werden. Die Aufgaben und Amtsbefugnisse des Generalvikars sind von der Definition und Übertragung des jeweiligen Bischofs abhängig. Laut Kirchenrecht unterstützt der Generalvikar den Diözesanbischof bei der Leitung der Diözese und ist nach Maßgabe des geltenden Kirchenrechts mit gleicher Vollmacht und „ordentlicher stellvertretender Gewalt“ ausgestattet. Im Auftrag des Bischofs handelt der Generalvikar mit bischöflicher Autorität und Vollmacht, leitet die Bischöfliche Verwaltungsbehörde, nämlich das Bischöfliche Ordinariat, und ist auch Personalreferent der Diözese.