Verwarnung & Einträge ins Klassenbuch bei Verstößen geplant
Laut Erlass sind Handys als „den Schulbetrieb störende Geräte“ einzustufen und als solche durch die Hausordnung zu reglementieren. Die Nutzung von Handys im Unterricht und den Pausen solle damit unterbunden werden, Ausnahmen können für unterrichtsspezifische Lehrinhalte gemacht werden. Während der Schulzeit sollten Handys geeignet verwahrt werden. Sanktionsmöglichkeiten orientieren sich ebenso an der Hausordnung, wie bisher soll es beispielsweise die Möglichkeit einer Verwarnung, Einträge ins Klassenbuch oder eine Mitteilung an die Eltern geben. Mit dem Vorstoß setze man „einen ersten, ganz wichtigen Akzent in diesem brandaktuellen ‚Problemthema‘“, so Fellner.
Negative Auswirkungen auf die Entwicklung
„Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass eine übermäßige und unreflektierte Nutzung von Mobiltelefonen negative Auswirkungen auf die Entwicklung unserer Kinder hat. Natürlich betrifft das nicht nur den schulischen Bereich, sondern das gesamte Umfeld. Aber eben diesen wichtigen schulischen Bereich können wir regulieren, hier können wir ein gesundes Umfeld schaffen, eines, in dem Kreativität und Fantasie dem Vorrang gegenüber dem Handy gegeben wird“, so der Bildungsreferent weiter. Nun, da dieser erste Teilschritt gesetzt wurde, seien weitere Schritte geplant, informiert Fellner weiter. Was den Bereich der 10- bis 14-Jährigen anbelangt, setze man vor allem auf wissenschaftliche Expertise und Bewusstseinsbildung. „Dieser Prozess wird wissenschaftliche begleitet, außerdem gibt es eine Arbeitsgruppe. In der weiteren Vorgehensweise werden wir alle relevanten Entscheidungsträger miteinbeziehen.“ Geplant ist die Umsetzung weiterer Schritte noch in diesem Jahr.